Beschlussvorlage - 2022/229

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan mit seinen Anlagen, das Investitionsprogramm sowie der Stellenplan für das Jahr 2023 werden beschlossen.

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Sachverhalt

Die Beschlussfassung erfolgt nach den Bestimmungen der §§ 82 ff. KSVG und des Gesetzes über den Saarlandpakt zur kommunalen Haushaltswirtschaft.

Bei Erstellung der Vorlage über den Haushalt 2023 der Stadt Sulzbach lag die Novembersteuerschätzung noch nicht vor. Diese beeinflusst die der Stadt vom Land vorgegebene Normalentwicklung gemäß dem Saarlandpaktgesetz. Die verbindliche Fortschreibung der Normalentwicklung wird zeitnah vorliegen. Erst danach kann ein seriöser Haushaltsentwurf vorgestellt und zugestellt werden.

Bereits jetzt ist aber absehbar, dass der Ergebnishaushalt 2023 ein deutliches Defizit ausweisen wird. Auf Grundlage der bisher vorliegenden Daten zum kommunalen Finanzausgleich 2023 werden zwar Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen im Vergleich zum Vorjahr angesetzt werden können, diese werden jedoch durch die stark ansteigende Regionalverbandsumlage, Anstieg bei den Energiekosten und durch generelle Preissteigerungen aufgezehrt.

Die Verwaltung informiert in den Sitzungen über die aktuellen Entwicklungen und stellt Eckpunkte und geplante Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2023 vor.

Zur Systematik nach dem Saarlandpaktgesetz:

 

Das Gesetz zur nachhaltigen Sicherstellung der finanziellen kommunalen Handlungsfähigkeit im Rahmen des Saarlandpaktes stellt für die Stadt Sulzbach/Saar zunächst auf die absolute Rückführung des strukturellen zahlungsbezogenen Defizits als einzige entscheidende Größe ab.

 

Gemäß § 7 dieses Gesetzes wird zur Ermittlung des strukturellen zahlungsbezogenen Ergebnisses, ausgehend vom zahlungsbezogenen Ergebnis nach § 6, bei den nachfolgend benannten Zahlungsarten (Normalfaktoren) eine Normalentwicklung unterstellt:

 

1. die Grundsteuer B,

2. die Gewerbesteuer,

3. die Gewerbesteuerumlage,

4. der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer,

5. der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer,

6. die Schlüsselzuweisungen A, B und C sowie die Sonderschlüsselzuweisungen an die Gemeinden,

7. die Finanzausgleichsumlage nach dem Kommunalfinanzausgleichsgesetz und

8. die Kreisumlage oder die Regionalverbandsumlage.

 

Basiswerte für die Normalentwicklung sind die letzten im Jahr vor dem Haushaltsjahr verfügbaren Rechnungsergebnisse. Die Normalentwicklung wird jährlich fortgeschrieben. Die Gemeinden steuern ihr strukturelles zahlungsbezogenes Ergebnis durch die übrigen Auszahlungen und Einzahlungen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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