Beschlussvorlage - 2022/232
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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08.12.2022
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Gestoppt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
- Der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2021 wird gemäß § 101 Absatz 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) festgestellt.
- Dem Bürgermeister und den Beigeordneten wird für das Rechnungsjahr 2021 Entlastung erteilt.
- Der festgestellte Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 2.309.496,58 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.
Sachverhalt
§ 101 KSVG regelt die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses.
Der Jahresabschluss ist in nicht öffentlicher Sitzung durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach den Grundsätzen des § 122 Absatz 1 KSVG zu prüfen. Auf den beigefügten Jahresabschluss, insbesondere auf den Rechenschaftsbericht, wird verwiesen.
Gemäß Beschluss des Stadtrates wurde zur Prüfung des Jahresabschlusses 2021 das Rechnungsprüfungsamt des Regionalverbandes Saarbrücken als externer Abschlussprüfer bestellt.
Nach erfolgter Prüfung stellt der Stadtrat den Jahresabschluss gem. § 101 Absatz 2 Satz 1 KSVG fest und entscheidet gem. Absatz 2 Satz 2 über die Entlastung des Bürgermeisters. Zugleich entscheidet der Stadtrat über die Verwendung des Jahresüberschusses oder stellt den Jahresfehlbetrag fest.
