Beschlussvorlage - 2022/261
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Entgeltordnung der Stadtbibliothek Sulzbach zwecks Umsatzsteuer ab 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich V
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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08.12.2022
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Sachverhalt
Mit der Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) zum 01.01.2023 kann auf einige Entgelte Umsatzsteuer anfallen und erhoben werden. Wenn die erbrachte Leistung der Umsatzsteuer unterliegt, handelt es sich aus dem Entgelttarif ergebenden Beträge um Nettobeträge gemäß § 10 Umsatzsteuergesetz. Auf diese Nettobeträge wird die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer hinzugerechnet. Die Entgeltordnung muss dahingehend ergänzt bzw. angepasst werden.
