Beschlussvorlage - 2022/261

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zustimmung zu der Änderung in der Entgeltordnung der Stadtbibliothek Sulzbach.

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Sachverhalt

Mit der Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) zum 01.01.2023 kann auf einige Entgelte Umsatzsteuer anfallen und erhoben werden. Wenn die erbrachte Leistung der Umsatzsteuer unterliegt, handelt es sich aus dem Entgelttarif ergebenden Beträge um Nettobeträge gemäß § 10 Umsatzsteuergesetz. Auf diese Nettobeträge wird die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer hinzugerechnet. Die Entgeltordnung muss dahingehend ergänzt bzw. angepasst werden.

 

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