Beschlussvorlage - 2022/268

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat der Stadt Sulzbach/Saar wählt gem. § 3 Abs. 1 der Saarländischen Schiedsordnung (SSchO)vom 19. April 2001(Amtsbl. S. 974, 1313. Zuletzt geändert durch Artikel 51 des Gesetztes vom
8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S.2629) eine Schiedsperson. Die Amtszeit beträgt nach § 3 Abs. 3 SSchO) fünf Jahre.

 

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Sachverhalt

Die Amtszeit der Schiedsperson für den Schiedsbezirk Altenwald-Schnappach und Hühnerfeld-Brefeld ist am 15.11.2022 abgelaufen. Gem. § 3 Abs. 1 der Saarländischen Schiedsordnung (SSchO) ist vom Stadtrat eine neue Schiedsperson zu wählen.

Die vakante Stelle wurde in der Sulzbacher Umschau ausgeschrieben und bekannt gemacht.

Der einzige Bewerber ist der bisherige Stellinhaber Michael Jenal, der gem. § 2 Abs. 1 SSchO seine Fähigkeiten unter Beweis gestellt hat.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Schiedsperson erhält eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 631,94 €. Diese stehen auf der Kostenstelle 12010100 501000 – Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit–Schiedsmänner zur Verfügung.

 

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