Beschlussvorlage - 2023/293
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilnahme an der Städtebauförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen und Planung
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Entscheidung
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31.01.2023
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Sachverhalt
Städte und Gemeinden stehen regelmäßig vor Herausforderungen im Bereich der Stadtentwicklung. Der wirtschaftliche und demographische Strukturwandel birgt neben den städtebaulichen Herausforderungen ein hohes Anpassungserfordernis, um auch in Zukunft einen qualitativen Beitrag für ein attraktives Wohn- und Arbeitsumfeld leisten zu können. Um diese Herausforderungen zu begegnen, besteht neben den klassischen Instrumenten einer integrierten Stadtentwicklung (z. B. städtebauliche Wettbewerbe, Rahmenplanung, Verkehrs- und Einzelhandelsgutachten etc.) die Möglichkeit, Fördermittel aus der Städtebauförderung zu bekommen. Anhand einer Bund-Land Förderung können Städte und Gemeinden finanzielle Mittel zur Unterstützung ihrer Innenentwicklung beanspruchen. Die Stadt Sulzbach möchte von der Städtebauförderung profitieren. Deshalb soll ein externes Fachbüro die verschiedenen Verfahrensschritte sowie die Umsetzung begleiten. Hierzu liegt ein Angebot des Büros Kommunalentwicklung Kempf vor. Ziel ist die Umsetzung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen auf Grundlage des bereits beschlossenen Gemeindeentwicklungskonzeptes. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist ferner geplant ein Leerstands- bzw. Zentrumsmanagement in Verbindung mit einer geförderten Stelle als Leerstands- bzw. Zentrumsmanager zu schaffen.
Der Leistungsumfang der Beauftragung kann im Detail dem beigefügtem Angebot entnommen werden.
Der Auftrag kann lt. Vergabeerlass 2020 freihändig vergeben werden, da lt. Vergabeerlass 2020 die Vergabegrenze bei Direktaufträgen bei 25.000 € liegt. Zudem wurde das Büro Kommunalentwicklung Kempf ausgewählt, da es bereits bei dem abgeschlossenen Sanierungsgebiet für die Stadt Sulzbach tätig war. Ebenfalls ist das Büro Kommunalentwicklung Kempf im Bereich der Städtebauförderung führend und saarlandweit tätig (Referenzen s. Leistungskatalog).
Finanz. Auswirkung
Die vorbereitenden Maßnahmen werden in der Regel durch einen externen Dienstleister durchgeführt, wofür anteilig Kosten in Höhe von 6.500 € für die Stadt Sulzbach entstehen. Bis zur Genehmigung des Förderantrags bzw. bis zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn sind die Kosten zu 100 % durch die Stadt Sulzbach zu übernehmen, danach erfolgt eine Förderung zu jeweils 1/3, d.h. 1/3 Bund, 1/3 Land und 1/3 Kommune.
