Beschlussvorlage - 2022/273

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Beschluss der Zweckverbandsversammlung Naherholungsgebiet Brennender Berg vom 15.12.2022, wonach einstimmig die Haushaltssatzung des Zweckverbandes für das Jahr 2023 angenommen wurde, wird bestätigt.

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Sachverhalt

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2023 des Zweckverbandes Naherholungsgebiet Brennender Berg wurden von der Zweckverbandsversammlung in deren Sitzung am 15.12.2022 vorberaten und beschlossen. Die Verbandsversammlung hat einstimmig die Haushaltssatzung den Verbandsmitgliedern zur Annahme empfohlen.

 

Die Beschlussfassung der Zweckverbandsversammlung erfolgte vorbehaltlich der Zustimmung der Räte der zweckverbandsangehörigen Kommunen. Damit wird den §§ 114,4 KSVG und 13,3 KGG, wonach die Vertreter der Kommune in der Verbandsversammlung an die Beschlüsse des Gemeinderates und seiner Ausschüsse gebunden sind, Rechnung getragen.

 

Gem. § 16 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit erhebt der Zweckverband, soweit seine sonstigen Erträge nicht ausreichen, zur Deckung des Finanzbedarfes von seinen Mitgliedern eine Umlage. Die Höhe der Verbandsumlage wird jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. In analoger Anwendung von § 189a Abs. 3 KSVG müssen nach dem Rechnungsergebnis eingetretene Überschüsse und Fehlbeträge spätestens im zweitfolgenden Haushaltsjahr in den Umlagebedarf eingerechnet werden.

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Finanz. Auswirkung

Die von der Stadt Sulzbach/Saar zu entrichtende Umlage für 2023 in Höhe von 6.903,00 € ist im städtischen Haushalt 2023 unter Kostenstelle 55100200/ Konto 531300 eingeplant.

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