Beschlussvorlage - 2023/278

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Zuweisung nach § 11 des Gesetzes über den Saarlandpakt für das Jahr 2023 wird beantragt und die zweckentsprechende Verwendung wie folgt beschlossen:
 

Die Investitionszuweisung dient als allgemeines Deckungsmittel im Investitionsprogramm 2023.

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Sachverhalt

Die Stadt Sulzbach erhält Investitionszuweisungen, wenn sie die Vorgaben für das strukturelle zahlungsbezogene Ergebnis im Rahmen der Haushaltsplanung im maßgeblichen Bewilligungszeitraum beachtet.

 

Im vom Stadtrat der Stadt Sulzbach beschlossenen Haushalt 2023 ist diese Zuweisung bereits eingeplant.

 

Die Zuweisungen nach dem Gesetz über den Saarlandpakt sind nun bei der Kommunalaufsichtsbehörde zu beantragen.

 

Die in den Vorjahren gewährten Zuweisungen nach KELF-Gesetz entfallen ab dem Jahr 2023.

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Finanz. Auswirkung

Investitionszuweisung    bei  KKK 61100200/231419   256.338,00 €

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