Beschlussvorlage - 2023/323

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bürgermeister Adam wird beauftragt, gemäß dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG), in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung des ZPRS am 03.03.2023 zu den Tagesordnungspunkten abzustimmen.

 

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Sachverhalt

Eine Beschlussfassung durch die Zweckverbandsversammlung ist erst nach erfolgter Beratung in den Räten der zweckverbandsangehörigen Kommunen möglich, da die Mitglieder der Zweckverbandsversammlung an die Beschlussfassungen der Räte nach § 13 (3) KGG und 114 (4) KSVG gebunden sind.

 

Die Zweckverbandsversammlung des ZPRS ist für Freitag, den 03.03.2023, einberufen worden. Als Anlage beigefügt sind die Einladung, die Niederschrift v. 16.12.2022 sowie der Wirtschaftsplan 2023 mit den zugehörigen Erläuterungen. 

Der Stadtrat wird gebeten, dem Bürgermeister zu den in der Einladung aufgeführten Tagesordnungspunkten eine Anweisung zum Abstimmungsverhalten zu erteilen:

 

TOP 1/6 - Annahme der Niederschrift vom 16.12.2022

Näheres entnehmen Sie bitte der in der Anlage angefügten Niederschrift vom 16.12.2022.

 

TOP 2/7 – Wirtschaftsplan 2023

Näheres entnehmen Sie bitte dem in der Anlage angefügten Wirtschaftsplan sowie den Erläuterungen zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

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Finanz. Auswirkung

Siehe angefügte Erläuterungen zum Wirtschaftsplan.

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