Beschlussvorlage - 2023/378

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auftragsvergabe in Höhe von 29.452,50 € incl. MwSt an die Firma Korro Consulting

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Sachverhalt

Bei der Fußgängerbrücke über die Bahn, zwischen Korziliusgelände und Goldene-Au-Siedlung, löst sich über den gesamten Steg stellenweise der Bodenbelag. Die Stahlkonstruktion darunter hat Rost angesetzt und droht auf lange Sicht ihre Stabilität einzubüßen.

Die Brücke stellt einen wichtigen Knotenpunkt des Radwegekonzepts der Stadt Sulzbach dar. Zur Gewährleistung der sicheren Radwegeführung, wird hier in Kürze ein zusätzlicher Handlauf als Geländererhöhung auf 1,30 Meter Höhe aufgesetzt. Dieser Auftrag in Höhe von 17.800 € wurde bereits vergeben.

Die Unebenheiten im Belag sind kritisch für den Fußgänger- und zukünftig Fahrradverkehr.

Die Oberfläche soll daher saniert werden.

Hierzu werden lose, nicht mehr haftende Teilbereiche entfernt. Diese werden gereinigt mittels Winkelschleifer. Die Kanten werden beigeschliffen und eine Grundier- / Haftbeschichtung aufgebracht. Die vorbereiteten Flächen werden mittels Epoxid-Dünnbeleg auf Niveau der Altbeschichtung gebracht.

Abschließend wird der Steg gereinigt, 2fach mit einer Kopfversiegelung versehen und abgesandet.

Zudem werden die Hauptträgerstege im Anschlussbereich zum Gehweg mit Korrosionsschutz behandelt.

 

3 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. 2 Angebote wurden eingereicht. Günstigste Bieterin ist die Firma Korro Consulting, Schengen, mit einem Angebot in Höhe von pauschal 24.750,- € netto vor der Firma M. Klein GmbH, Dillingen, mit 32.893,54,- € brutto.

 

Nach Ansicht der Kämmerei ist es wohl richtig, dass das Angebot der Fa. Korro ohne Umsatzsteuer ausgewiesen wird aufgrund des Übergangs der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger.

Konkret kann der Sachverhalt jedoch leider nicht beurteilt werden, da das luxemburgische Unternehmen nach dem luxemburgischen statt dem deutschen Steuerrecht handelt und Angebote/Rechnungen stellt. Aus dem Angebot ist aus der Perspektive des deutschen Steuerrechts nicht eindeutig ersichtlich, ob es sich um eine Bauleistung oder Werksleistung handelt.

Im Schlimmsten Fall würde auf das Angebot noch die deutsche Umsatzsteuer (19%) angerechnet, aufgrund des Belegenheitsorts des Grundstücks auf dem die Bauleistung erfolgt gem. § 3a Abs. 3 Nr. 1 c) UStG was in dem Fall in Deutschland ist und dort zu versteuern wäre und die 19% Umsatzsteuer nachbezahlt werden müssten.

 

Demnach empfiehlt die Kämmerei aus Planungs- und Auftragsgründen die 19% Umsatzsteuer mit zu kalkulieren, falls sie vom luxemburgischen Bauunternehmen nachverlangt werden sollte, soweit die luxemburgische Finanzverwaltung diesen Fall steuerlich korrigiert bzw. anders bewertet.

 

Demnach würden die Arbeiten der Fa. Korro, im ungünstigsten Fall, 29.452,50 € brutto kosten, also preislich immer noch unterhalb des Angebots der Fa. Klein.

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Finanz. Auswirkung

Im Haushalt 2023 wurden 35T€ unter der Kostenstelle 54100100 / 523202 für die Sanierung des Bodenbelages der Korziliusbrücke zur Verfügung gestellt.

 

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