Beschlussvorlage - 2023/376
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Schöffen im Wahljahr 2023
hier: Aufstellung einer Vorschlagsliste
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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25.05.2023
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Sachverhalt
Im Wahljahr 2023 ist von der Stadt Sulzbach/Saar gem. § 36 GVG eine Vorschlagsliste für Schöffen für die Zeit 2024 bis 2028 aufzustellen. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich.
In die Vorschlagsliste sind gem. § 36 Abs. 4 GVG mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen nach § 43 bestimmt sind. Demnach müsste die Mindestanzahl der aufzunehmenden Personen 41 betragen.
Es sind 50 Bewerbungen eingegangen.
Es erfolgten Aufrufe in der Sulzbacher Umschau und der städtischen Homepage, wonach sich Bürger der Stadt für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben konnten.
Als Anlage ist eine Zusammenfassung der eingereichten Wahlvorschläge beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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105,9 kB
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