Beschlussvorlage - 2023/376

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

"Der Stadtrat der Stadt Sulzbach/Saar stellt die als Anlage beigefügte Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Wahljahr 2023 auf.“

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Sachverhalt

 

Im Wahljahr 2023 ist von der Stadt Sulzbach/Saar gem.  § 36 GVG eine Vorschlagsliste für Schöffen für die Zeit 2024 bis 2028 aufzustellen. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich.

In die Vorschlagsliste sind gem. § 36 Abs. 4 GVG mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen nach § 43 bestimmt sind. Demnach müsste die Mindestanzahl der aufzunehmenden Personen 41 betragen.

Es sind 50 Bewerbungen eingegangen.

Es erfolgten Aufrufe in der Sulzbacher Umschau und der städtischen Homepage, wonach sich Bürger der Stadt für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben konnten.

Als Anlage ist eine Zusammenfassung der eingereichten Wahlvorschläge beigefügt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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