Beschlussvorlage - 2023/397

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

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Sachverhalt

Mit Beschluss vom 09.02.2023 hat der Stadtrat der Stadt Sulzbach Herrn Mathias Stoll, als besonderen Vertreter für Herrn Bürgermeister Adam, als ständiges Mitglied in den Aufsichtsräten der KDI GmbH und der SGA mbH bestellt. Der besondere Vertreter ist demnach bei der Stimmabgabe grundsätzlich gem. § 114, Abs. 1 KSVG an die Weisungen des Bürgermeisters gebunden.

Nach den Vorschriften des § 114 Abs. 4 KSVG ist der besondere Vertreter in dem entsprechenden Organ eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts, an dem die Stadt beteiligt ist (hier Aufsichtsräte KDI und SGA), in den dem Stadtrat obliegenden Angelegenheiten an die Beschlüsse des Stadtrates oder seiner Ausschüsse und an die Weisungen der Stadt gebunden. Dies betrifft insbesondere zu beschließende Angelegenheiten, die Kraft Gesellschaftsvertrag der Gesellschafterversammlung vorbehalten sind.

Im Hinblick auf die Wichtigkeit und Bedeutung mancher Angelegenheiten für die Stadt Sulzbach, die in den Aufsichtsräten behandelt werden, jedoch nicht Kraft Gesetz oder Vertrag in die städtischen Gremien delegiert werden, wird vereinbart, dass ebensolche Tagesordnungspunkte vorab in den städtischen Gremien beraten werden und eine Stimmbindung für den Bürgermeister und den besonderen Vertreter erfolgt.

Bei allen weiteren Punkten in den Aufsichtsräten, erfolgt die Stimmabgabe zum Wohle und im Sinne der städtischen Gesellschaften und der Stadt Sulzbach.

Der Stadtrat wird über Lagebericht über alle wesentlichen Vorgänge in den Aufsichtsräten informiert.

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