Beschlussvorlage - 2023/400

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß dem Angebot des EVS aus der Verbandsversammlung vom 28.03.2023, beschließt der Stadtrat die verbindliche Teilnahme an der Zentralisierung des Stoffstrommanagements der EVS Wertstoff-Zentren („Neues System“) ab dem 01.01.2024“

 

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Sachverhalt

Im Rahmen einer Klausurtagung des EVS-Aufsichtsrats wurde der EVS gebeten, Vorschläge zu erarbeiten zu einer zukunftsfähigen Neuordnung der bewährten Zusammenarbeit auf den Wertstoffzentren (WSZ). Ziel war eine deutliche Verbesserung der Situation der WSZ-Standortkommunen, welche insbesondere folgende Probleme ansprachen:

Im bisherigen System sorgen die WSZ-Standortkommunen sowohl für die Personalisierung und den Betrieb der WSZ, als auch für die Ausschreibung, Organisation und Abrechnung des Stoffstrommanagements und rechnen ihre jeweiligen Kosten mit dem EVS bis zu einer maximalen Höhe von bis zu 308T€ über alle Kostenarten ab.

  • Großer Aufwand durch das regelmäßige Ausschreiben, Organisieren und Abrechnen des Stoffstrommanagements in einem immer komplexeren rechtlichen Umfeld und sich ständig ändernder Rechtsprechung.
  • Der Umfang an angenommenen Mengen (i.d.R. auch aus anderen Kommunen) kann nicht gesteuert werden, ist aber kostenwirksam. Dies führt in Kombination mit allgemeinen Preissteigerungen und unterschiedlichen Ausschreibungsergebnissen zu einem nicht unerheblichen wirtschaftlichen Risiko für die WSZ-Standortkommunen.

(Zur Erläuterung: Das mit den EVS Wertstoff-Zentren verbundene Stoffstrommanagement umfasst die Verwertung, Entsorgung sowie Vermarktung der auf den Wertstoff-Zentren erfassten Stoffströme inklusive der damit verbundenen Logistik, sprich die Containergestellung, den Containeraustausch sowie das gesamte logistische Handling (Transport, Umschlag, Planung unterschiedlicher Zielorte für einzelne Fraktionen wie Altholz etc.) und die damit verbundenen Ausschreibungen. Dieses Stoffstrommanagement verursacht den größten Anteil an den Gesamtbetriebskosten der EVS Wertstoff-Zentren, gefolgt von den Personalkosten).

Daher wurde ein neues Konzept erarbeitet, welches u.a. in mehreren Sitzungen des Aufsichtsrats und in einer Besprechung der WSZ-Standortkommunen angepasst und optimiert wurde. Grundlegendes Ziel war insbesondere auch die Minimierung der wirtschaftlichen Risiken der Standortkommunen. Dieses „Neue System“ bildet eine zukunftsfähige Alternative zum Status Quo.

Die Standortkommunen können sich entscheiden, ob sie zum zukunftsfähigen „Neuen System“ wechseln wollen oder im Status Quo verbleiben möchten.

Die Verbandsversammlung des EVS beschloss am 28.03.2023 einstimmig (siehe Anlage) nach vorausgegangener, ebenfalls einstimmiger Empfehlung des Aufsichtsrates des EVS, dass den Standortkommunen das „Neue System“ mir folgenden Rahmenbedingungen anzubieten ist:

  • Gesamtheitliche, auch kosten-/erlösseitige Übernahme des Stoffstrommanagements der EVS Wertstoff-Zentren (Verwertung, Entsorgung sowie Vermarktung der auf den Wertstoffzentren erfassten Stoffströme) inkl. der damit verbundenen logistischen Aspekte durch den EVS;
  • Personalgestellung weiterhin durch die Standortkommune mit Erstattung der resultierenden Kosten auf Nachweis bis zu einer maximalen Personalkostenpauschale von rd. 175 T€ (unterliegt künftigen Tarifanpassungen) zzgl. Overheadkostensatz 15 T€ für Verwaltungsaufwand              durch den EVS und ggf. Kostenpauschale 5 T€ bei Personalvorhaltung „TRGS 520“, in Summe maximal rd. 195 T€;
  • Verrechnung der unterjährig anfallenden Betriebsnebenkosten (Abschreibungen, Versicherungen, Energiekosten, Betriebs- und Verbrauchs-    materialen etc.) mit dem EVS auf Nachweis;
  • Standortkommunen, die im bisherigen „alten“ System verbleiben wollen, können dies im Rahmen der bisherigen Modalitäten im Status Quo    weiterhin tun;
  • Standortkommunen im neuen System tragen kein relevantes wirtschaftliches Risiko mehr und erhalten aufgrund des notwendigen Projekt-          vorlaufs für 2022 und 2023 einmalig eine anteilige Kompensation i. H. v. 2/3 ihrer nachgewiesenen Mehrkosten, die über den bisherigen,      maximalen Betriebskostenzuschuss von 308 T€ hinausgehen.

Im Zuge einer Zentralisierung des Stoffstrommanagements durch den EVS können die Standortkommunen nicht nur erheblich entlastet werden, sondern vor allem durch eine Bündelung der Wertstoff-Ströme in Regionallosen – derzeit sind vier etwa gleich große Lose für das Saarland angedacht – ausschreibungsseitig über die einhergehenden Skaleneffekte deutlich attraktivere Vermarktungspreise und Synergieeffekte erzielt werden, bei gleichzeitig greifenden Kostendämpfungseffekten durch die neu geschaffenen Gebietslose. 

Die verbundenen Kosten, Vermarktungserlöse sowie verbundene operative Risiken verbleiben gesamtheitlich beim EVS als zukünftigem Auftraggeber und führen zu einer signifikanten Entlastung der Standortkommunen. Die Themen „Bauschutt“ sowie „Grüngut“ verbleiben, auch soweit in Verbindung mit dem Wertstoff-Zentrum umgesetzt, in der Verantwortung der jeweiligen Standortkommune.

Die Gestellung des Personals, mit Hebung eventueller Synergieeffekte z. B. mit dem Bauhof vor Ort, bleibt in der Hand der Standort-Kommunen und ist wesentlicher Bestandteil des Fortbestehens der örtlichen Verbundenheit und des Service-Gedankens des dortigen EVS Wertstoff-Zentrums. Das Personal wird auch zukünftig für den Container-Abruf im Tagesgeschäft verantwortlich sein (Austausch voller Container etc.), um hier auch zukünftig eine bestmögliche Koordination und geringstmögliche Reaktionszeiten zu ermöglichen.

Im Zeitfenster zwischen der Beschlussfassung der EVS-Verbandsversammlung (28.03.2023) und dem 29.06.2023 erfolgt durch die Standortkommunen die Einholung der notwendigen Ratsbeschlüsse zur verbindlichen Teilnahme am neuen System. Die Meldefrist, ob eine Standortkommune am neuen System teilnehmen will, endet am 30.06.2023. Im Juli 2023 erfolgt dann umgehend der Start des Ausschreibungsverfahrens unter Berücksichtigung eventuell noch trotz Kündigung laufender Verträge einzelner Standortkommunen. Am 01.01.2024 startet dann die Leistungserbringung des neuen Systems durch den EVS. 

Die Zentralisierung des Stoffstrommanagements löst die bestehenden Probleme bezüglich der Zukunftsfähigkeit des „alten Systems“ und stellt ein attraktives Angebot an die Standortkommunen dar, was zu einer erheblichen Entlastung aus fachlicher, kapazitiver Sicht sowie betreffend wirtschaftlicher Risiken für die betreffenden Standortkommunen führen wird.

Ein Wechsel in das System der Zentralisierung des Stoffstrommanagements wird von dem Geschäftsführer der KDI GmbH, der Betreiberin des Wertstoffzentrums Sulzbach, Herrn Haas, als unkritisch bewertet. 

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