Beschlussvorlage - 2023/421
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung der Baufrist für die Lebenshilfe Sulzbach-/Fischbachtal GmbH zum Bau einer Kindertagesstätte am Kreisel Hühnerfeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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13.07.2023
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Sachverhalt
Mit Kaufvertrag Ur.-Nr. 1357/2020 vom 27.05.2020 hat die Lebenshilfe Sulzbach-/Fischbachtal GmbH das Grundstück am ehem. Umspannwerk am Kreisel Hühnerfeld käuflich von der Stadt Sulzbach erworben. Das Grundstücksgeschäft wurde in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und allgemeine Angelegenheiten am 25.10.2018 beschlossen.
Laut Grundbuchauszug ist die Lebenshilfe seit 04.02.2021 Eigentümerin des Grundstückes Flur 10, Parz.-Nr. 34/359. Im Kaufvertrag ist unter §4 eine Bauverpflichtung festgelegt. Diese beinhaltet folgende Regelung: „Der Käufer verpflichtet sich, auf dem erworbenen Grundstück innerhalb von fünf Jahren das im Bauvorbescheid, Az.: 03.63-S/00007/19 des Regionalverbandes Saarbrücken, vom 28.06.2019 fixierte Vorhaben so oder ähnlich umzusetzen und innerhalb von 30 Monaten mit den Bauarbeiten zu beginnen. Die Bauarbeiten sind einschließlich des Außenputzes ohne Verzögerung bis zum Ablauf der Baufrist zu vollenden. Die genannten Fristen berechnen sich ab dem Tag des Besitzüberganges auf den Käufer.“
Die Frist zum Beginn der Bauarbeiten läuft lt. Vertrag am 04.08.2023 aus. Da die Lebenshilfe aktuell noch mit Umplanungen beschäftigt ist kann die im Kaufvertrag festgelegte Baufrist nicht eingehalten werden. Daher hat die Lebenshilfe mit Email vom 10.03.2023 um Fristverlängerung bis zum April 2024 gebeten. Die beantragte Fristverlängerung mit der Zeitschiene zum Bauablauf ist als Anlage beigefügt.
Von Seiten der Bauverwaltung bestehen keine Einwände gegen eine Fristverlängerung, auch um das prestigeträchtige Vorhaben weiterhin zu unterstützen.
