Beschlussvorlage - 2023/433
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwidmung von Parkplätzen neben der ehemaligen Kath. Kirche St. Pius Brefeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Beteiligt:
- Fachbereich I
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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13.07.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
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Vorberatung
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Sachverhalt
Der Ausschuss für Finanzen und allgemeine Angelegenheiten hat in seiner Sitzung vom 27.09.2022 den einstimmigen Beschluss gefasst, das städtische Grundstück Parzelle Flur Nr. 10, Nr. 34/362, Parkfläche neben der ehemaligen kath. Kirche St. Pius in Brefeld zu verkaufen. Die Fläche steht der Öffentlichkeit nach dem Verkauf nicht mehr zur Verfügung.
Der Eigentümer möchte den Parkplatz nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stellen, somit besteht für diese Parzelle kein öffentliches Verkehrsbedürfnis mehr und die Fläche muss als öffentliche Verkehrsfläche entwidmet werden.
Die Entwidmung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im Bekanntmachungsblatt.
„Amtliche Bekanntmachung über die Einziehung von öffentlichen Parkflächen in der Stadt Sulzbach/Saar
In Ausführung des § 6 Abs. 3 des Saarländischen Straßengesetzes (StG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977 (Amtsbl. S. Seite 969), zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 8 des Gesetzes vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. Seite 2393), hat der Stadtrat der Stadt Sulzbach/Saar in seiner Sitzung am beschlossen, den Parkplatz neben der ehemaligen kath. Kirche St. Pius, Brefeld, für den öffentlichen Verkehr einzuziehen. Die Parzelle Flur 10, Nr. 34/362, siehe Lageplan, wird als öffentliche Verkehrsfläche entwidmet.“
