Beschlussvorlage - 2023/434
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlicher Personennahverkehr - Jahresabrechnungen der Linien 103 und 104 für die Jahre 2018, 2019 und 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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13.07.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
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Vorberatung
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Sachverhalt
Mit angefügtem Schreiben vom 20.06.2023, bittet die Geschäftsstelle des ZPS um Entscheidung, wie mit den Jahresendabrechnungen der Saarbahn-Linien 103 und 104 für die Jahre 2018, 2019 und 2020 umgegangen werden soll.
Mit Wirkung vom 01.05.2018 hat der ZPRS die Aufgabenträgerschaft für die in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden Teilstrecken der Buslinien 103 und 104 an die Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) übertragen. Mit der Übernahme der Aufgabenträgerschaft durch die LHS ging die Verpflichtung einher, eines den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes ausreichendes Verkehrsangebot auf den Linien 103 und 104 sicher zu stellen.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Finanzierung von ortserschließenden Busverkehren der Saarbahn GmbH vom 20.08.2014 wurde mit Wirkung zum 01.05.2018 aufgehoben und durch die aktuell gültige Vereinbarung ersetzt. Entsprechend der ursprünglichen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus dem Jahre 2014, wurde im Jahre 2017 der Ausgleichsbetrag zur Refinanzierung der Linien 103 und 104 letztmalig angepasst. Seit diesem Jahr beträgt der monatlich durch die Stadt Sulzbach/Saar geleistete Abschlagsbetrag unverändert 18.983,38 Euro.
Korrekturen in dem o.a. Zeitraum:
Für den Zeitraum vom 01.10.2018 bis 31.01.2019 gab es aufgrund von Fahrpersonalknappheit bei der Saarbahn GmbH umfangreiche Fahrplananpassungen auf der Linie 104. Für diesen Zeitraum erfolgte von Seiten der Stadt Sulzbach eine Kürzung des monatlichen Abschlages um 4.782,19 Euro/Monat wegen ausgelassener Fahrten auf dieser Linie.
Mit Beginn der Corona-Pandemie im Jahre 2020, wurde dann zeitweise auch der Linien- und Schulbusverkehr stark eingeschränkt. Auf Empfehlung des Ministeriums für Wirtschaft wurden von Seiten des Landes Billigkeitsleistungen erbracht und auch die kommunalen Zuschussgeber waren angehalten, sich in diesen Fällen solidarisch zu verhalten und die vereinbarten Abschläge an die Verkehrsunternehmen, trotz zahlreicher Ausfälle bei Fahrten, in voller Höhe weiter zu zahlen.
Nachdem die Busse später teilweise mit Plexiglaskabinen usw. für die Fahrer ausgestattet wurden, konnte überwiegend der „normale“ Fahrbetrieb wieder aufgenommen werden. Über einen längeren Zeitraum wurden dann Zusatzbusse eingesetzt, um das Fahrgastaufkommen auf mehrere Fahrzeuge zu verteilen und so die geforderten Abstandsvorgaben im ÖPNV zu wahren. Auch hierfür erhielten die Verkehrsunternehmen Ausgleichsleistungen.
Fazit:
Die Aufarbeitung dieser Zeiträume, gerade für die Zeit während der Corona-Pandemie, führt nach Auffassung der Geschäftsstelle des ZPS zu einem immensen Aufwand, der nach dortiger Einschätzung, im Endeffekt um ein vielfaches höher sein wird, als der eigentliche Nutzen, sprich evtl. Betriebskostennachzahlungen oder Erstattungen.
Die Stadt Friedrichsthal teilt die Auffassung der Geschäftsstelle des ZPS und hat bereits mitgeteilt, dass man den Vorschlag der Saarbahn GmbH, auf die Erstellung einer Endabrechnung für die Jahre 2018, 2019 und 2020 zu verzichten, mittragen wird.
Auch aus Sicht der Verwaltung sollte der Empfehlung der Geschäftsstelle des ZPS gefolgt werden und diese Zeiträume als erledigt erachtet werden.
