Beschlussvorlage - 2023/444

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen des Baubetriebshofes der Stadt Sulzbach/Saar bei der Umsetzung von verkehrsrechtlichen Anordnungen bei Veranstaltungen wird beschlossen

 

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Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Regionalverbandes Saarbrücken hat die Verwaltung über das geänderte Erlaubnisverfahren bei der Genehmigung von Veranstaltungen, wie in der Vorlage aus der Stadtratssitzung am 07.07.2022 unter TOP 13 “Vorgehensweise bei Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund” informiert.

Hierfür ist es erforderlich eine entsprechende Satzung zu erlassen, die die Kostentragungslast für die Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung regelt. Auf Grundlage dieser Information wurde am 07.07.2022 ein Beschluss zur Erstellung einer solchen Satzung gefasst. Der Satzungsentwurf der Verwaltung ist der Vorlage als Anlage beigefügt und wird zur Beratung und Beschlussfassung gestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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