Beschlussvorlage - 2023/491

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Vertreter des Gesellschafters Stadt Sulzbach/Saar wird angewiesen, der Bestellung von Herrn Frank Mayer zum Prokuristen der SGA mbH  in der Gesellschafterversammlung der SGA mbH zuzustimmen.

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Sachverhalt

Auf Vorschlag der Geschäftsführung der SGA mbH, soll Herr Frank Mayer zum Prokuristen der SGA mbH bestellt werden. Über diesen Vorschlag wird der Aufsichtsrat der SGA in seiner Sitzung am 20.09.2023 vorberaten und ggfs. in die Gesellschafterversammlung empfehlen.

 

Gemäß § 12 (2) r des Gesellschaftsvertrages der SGA, obliegt es der Gesellschafterversammlung, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte abzuberufen bzw. zu ernennen. Hierzu ist die Stimmbindung des Gesellschaftervertreters in der Gesellschafterversammlung gem. § 114 KSVG im Stadtrat einzuholen.

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Finanz. Auswirkung

Die Höhe der Vergütung für die Tätigkeit als Prokurist wird entsprechend den anderen Gesellschaften auf 150,00 Euro pro Monat festgesetzt und trägt die SGA mbH. 

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