Informationsvorlage - 2023/473

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Antragsteller möchte den leerstehenden Lebensmittelmarkt, Sulzbachtalstraße 56, zum Fitnessstudio umnutzen. Die Sulzbachtalstraße ist von Leerständen geprägt. Insofern ist diese Art der Wiederbelebung (neue Nutzung) zu begrüßen. Da es in Sulzbach-Mitte noch kein Fitnessstudio gibt, stehen die Chancen hoch, dass sich hier eine längerfristige Nutzung etabliert. Für diese neue Nutzung hat der Antragsteller einen Bauantrag bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Die Stadt Sulzbach hat mit Schreiben vom 26.08.2023 gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB das Einvernehmen hergestellt. Daher wird erwartet, dass die Untere Bauaufsicht die entsprechende Baugenehmigung für das Vorhaben zeitnah erteilt.

Dem Ausschuss für Bauwesen und Planung wird der Sachstand zur Kenntnis gebracht.

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