Beschlussvorlage - 2022/118
Grunddaten
- Betreff:
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Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit über Grundstückseigentum der Stadt Sulzbach für die energis-Netzgesellschaft mbH, Saarbrücken
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen und Planung
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Entscheidung
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19.09.2023
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Sachverhalt
Die Creos Deutschland Services plant im Auftrag der energis-Netzgesellschaft mbH den Bau einer neuen Gashochdruckleitung von Sulzbach, Am Turnerheim bis zur vorhandenen Gasdruckregelanlage in Friedrichsthal, Saarbrückerstraße. Hierbei sind auch Flurstücke der Stadt Sulzbach betroffen.
In der Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Planung vom 28.11.2019 (Nr. 2019/171) wurde von den Mitarbeitern der Creos, Herr Zenner und Herr Blaß, über die Notwendigkeit der neuen Leitung und deren Trassenverlauf informiert. Für die Benutzung des Grundbesitzes und die Eintragung der Dienstbarkeit wurde von den beiden Herren der Creos ein Preis von 20 % des Bodenrichtwertes und mindestens 0,80 € pro m² angegeben. Der Ausschuss für Bauwesen und Planung hat dem vorgeschlagenen Trassenverlauf und dem Vertragsentwurf einstimmig zugestimmt (Beschlussauszug anbei).
Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Plans fand im Zeitraum vom 03.03.2020 bis einschließlich 16.03.2020 statt.
Die Creos Deutschland Services wird von den Stadtwerken Sulzbach mit der Verlegung einer Gasleitung (auf besagtem Abschnitt zwischen der neuen Übergabestation und der Sulzbachtalstraße) beauftragt. Mit diesem Vertrag kann die gemeinsame Verlegung der Stadtwerke- und Energis Leitung schriftlich fixiert und eine Benachteiligung für die Sulzbacher Leitung ausgeschlossen werden.
Hierbei ist bei der Eintragung der Dienstbarkeit für die Energis Leitung darauf zu achten, dass das Vorhandensein der Sulzbacher Leitungen in gleicher Trasse und Bohrung berücksichtigt wird.
Die beiden Vereinbarungen beinhalten die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit in das Grundbuch von Sulzbach, Blatt 13013 und 13012 für die in den Vereinbarungen aufgelisteten betroffenen Grundstücke der Stadt Sulzbach. Die Eintragungskosten zahlt die energis-Netz. Der Stadt Sulzbach entstehen keine Kosten.
In einem Schutzstreifen von 4 Meter Breite (je 2 Meter Breite beiderseits der Leitungsachse) ist die Errichtung von Bauwerken nur mit Zustimmung des Netzbetreibers statthaft.
Für die Inanspruchnahme des Rechtes für die Versorgungstrasse erhält die Stadt Sulzbach für die Parzellen aus der Eintragungsbewilligung Creos Teil 1 (siehe Anlage) einen Betrag i.H. v. 75 €, für die Parzellen aus der Eintragungsbewilligung Creos Teil 2 (siehe Anlage) einen Betrag i.H. v. 353,60 €.
Die betroffenen Grundstücke sind in den beiden Eintragungsbewilligungen im ersten Absatz benannt und im beigefügten Lageplan schraffiert dargestellt.
Die Stadtwerke Sulzbach haben zwischenzeitlich die Creos, als Dienstleister für die Energis, mit der Durchführung der Verlegung des gemeinsamen Leitungspaketes Stadtwerke/Energis im Teilbereich "Am Turnerheim" beauftragt. Die Stadtwerke Sulzbach haben mit Schreiben vom 03.08.2023 in einer Stellungnahme zur Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit über Grundstückseigentum der Stadt Sulzbach für die Energis-Netzgesellschaft mbH bestätigt, dass sie keine Bedenken zur Unterzeichnung der Dienstbarkeit hat. Ebenso bestehen keine Bedenken von Seiten der Stadtwerke gegen die Unterzeichnung der Bauerlaubnis für die Arbeiten der Leitungsverlegung.
Aus Sicht des Fachbereichs IV besteht gegen die Unterzeichnung der beiden Vereinbarungen sowie der Bauerlaubnis keine Bedenken.
