Beschlussvorlage - 2023/480
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauantrag zum Neubau einer Kindertagesstätte mit Dienstleistungsbereich und Außenanlage - Änderung zum Bauantrag v. 07.07.2022: Erweiterung um 2 Krippengruppen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bauwesen und Planung
|
Entscheidung
|
|
|
19.09.2023
|
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 21.08.2023, bei der Stadt eingegangen am 24.08.2023, hat die Untere Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag an die Stadt Sulzbach weitergeleitet, mit der Bitte zur Stellungnahme gemäß § 36 BauGB. Vorgesehen ist eine Änderung des bereits genehmigten Planes zur Errichtung einer Kindertagesstätte durch die Lebenshilfe am Kreisel Hühnerfeld. Der neue Bauantrag wurde eingereicht, da sich die Kita um 2 Krippengruppen erweitern soll. Die Kubatur des geplanten Gebäudes bleibt davon unberührt, nur innerhalb des Gebäudes wurden die Räume für diese Erweiterung neu strukturiert.
Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 99 „Saarbrücker Straße“.
Bauplanungsrechtlich ist im Bebauungsplan eine Fläche für den Gemeinbedarf, hier: Kindertagesstätte, sowie eine einzuhaltende Vollgeschosszahl von 2 Vollgeschossen festgesetzt.
Da sich das ursprüngliche Vorhaben durch die neue Planung in seiner Struktur nicht verändert hat, ist das beantragte Vorhaben zulässig.
Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB herzustellen.
