Beschlussvorlage - 2023/480

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen der Stadt Sulzbach gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme an die Untere Bauaufsichtsbehörde abzugeben.

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 21.08.2023, bei der Stadt eingegangen am 24.08.2023, hat die Untere Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag an die Stadt Sulzbach weitergeleitet, mit der Bitte zur Stellungnahme gemäß § 36 BauGB. Vorgesehen ist eine Änderung des bereits genehmigten Planes zur Errichtung einer Kindertagesstätte durch die Lebenshilfe am Kreisel Hühnerfeld. Der neue Bauantrag wurde eingereicht, da sich die Kita um 2 Krippengruppen erweitern soll. Die Kubatur des geplanten Gebäudes bleibt davon unberührt, nur innerhalb des Gebäudes wurden die Räume für diese Erweiterung neu strukturiert.

Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 99 „Saarbrücker Straße“.

Bauplanungsrechtlich ist im Bebauungsplan eine Fläche für den Gemeinbedarf, hier: Kindertagesstätte, sowie eine einzuhaltende Vollgeschosszahl von 2 Vollgeschossen festgesetzt.

Da sich das ursprüngliche Vorhaben durch die neue Planung in seiner Struktur nicht verändert hat, ist das beantragte Vorhaben zulässig.

Fazit:

Die Verwaltung empfiehlt das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB herzustellen.

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