Informationsvorlage - 2023/503

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport hat den 1. Entwurf des Landesentwicklungsplan (LEP) 2030 zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen veröffentlicht.

Ziel der Neuaufstellung des LEP ist dessen Aktualisierung hinsichtlich der aktuellen Herausforderungen in Bezug auf ihre räumlichen Auswirkungen und Anforderungen an die Raumstruktur des Saarlandes.

Die Kommunen können aktuelle Entwicklungen und Kommentare zu den bereits erfassten Daten einbringen. Frist wurde gesetzt bis zum 31.10.2023.

Derzeit werden die Vorgaben und Festsetzungen des LEP für den Bereich der Stadt Sulzbach von der Verwaltung geprüft. Die bisherige Bearbeitung hat noch keine Änderungsbedarfe ergeben.

Anmerkungen und Bedenken des Stadtrates sollten bis zur Stadtratssitzung am 28.09.2023 mitgeteilt werden, um eine geordnete Beschlussfassung darüber sicherzustellen.

Ansonsten wird die Verwaltung nach deren Prüfung und auf Basis der vorliegenden Aktenlage eine entsprechende Stellungnahme in eigener Zuständigkeit abgeben.

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