Beschlussvorlage - 2023/506

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bürgermeister Adam wird beauftragt, gemäß dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG), in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung des ZPRS am 13.10.2023 zu den im Sachverhalt aufgeführten Punkten abzustimmen.

 

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Sachverhalt

Eine Beschlussfassung durch die Zweckverbandsversammlung ist erst nach erfolgter Beratung in den Räten der zweckverbandsangehörigen Kommunen möglich, da die Mitglieder der Zweckverbandsversammlung an die Beschlussfassungen der Räte nach § 13 (3) KGG und 114 (4) KSVG gebunden sind.

Die Zweckverbandsversammlung des ZPRS ist für Freitag, den 13.10.2023, einberufen worden. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage war lediglich der Sitzungstermin bekannt. Eine Einladung mit Tagesordnung sowie den zugehörigen Erläuterungen lagen noch nicht vor, werden aber umgehend bei Erhalt nachgereicht. Im Vorfeld wurden zur Beratung in den Gremien die Unterlagen zum Jahresabschluss 2022 sowie die Niederschrift der letzten Zweckverbandsversammlung übersandt.

Der Stadtrat wird gebeten, dem Bürgermeister zu den nachfolgend aufgeführten Punkten eine Anweisung zum Abstimmungsverhalten zu erteilen:

  1. Annahme der Niederschrift vom 07.07.2023

Näheres entnehmen Sie bitte der Niederschrift vom 07.07.2023 in der Anlage.

 

  1. ZPRS Jahresabschluss 2022

Näheres entnehmen Sie bitte den Unterlagen zum Jahresabschluss 2022 in der Anlage.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

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