Beschlussvorlage - 2023/359

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Anpassung der Förderrichtlinien der Stadt Sulzbach/Saar für Sulzbacher Vereine wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Ziel der Änderung der Förderrichtlinien für Sulzbacher Vereine ist es, die Kriterien trennschärfer, transparenter und überprüfbarer zu gestalten. Vereinskoordinator Herr Florian Kern hat sich mit den Kriterien auseinandergesetzt und diese neu gegliedert. Die Förderrichtlinien gemäß der Beschlussvorlage sollen mit der Ausschüttung 2024 greifen, die Ausschüttung für 2023 erfolgt gemäß den aktuell gültigen Richtlinien.

 

Neben einer Grundförderung sollen zukünftig folgende Kriterien berücksichtigt werden:

 

  • die Anzahl der Jugendlichen als Jugendförderung
  • die Mitgliederanzahl
  • die Mitwirkung bei städtischen Veranstaltungen
  • die eigene Anlage

 

15 Prozent der Fördersumme sollen als Projektförderung ausgeschüttet werden. Das Antragsformular (Anhang Nr. 2), mit dem der Verein seine Aktivitäten einreicht, wurde angepasst. Eine Beispielverteilung befindet sich in Anhang Nr. 3.

 

Eine weitere Erläuterung zum Sachverhalt erfolgt durch Herrn Kern.

 

 

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Finanz. Auswirkung

50.000 Euro zur Vereinsförderung sind im Haushalt 2024 vorgesehen.

 

 

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