Beschlussvorlage - 2023/516
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze in der Stadt Sulzbach/Saar für das Kalenderjahr 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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07.12.2023
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Sachverhalt
Die Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer sind nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen.
Dies geschieht in der Regel in der jeweiligen Haushaltssatzung. Da jedoch die Haushaltssatzung zu Beginn des Haushaltsjahres noch nicht in Kraft getreten ist, kann somit auch die Festsetzung der Realsteuern zu Beginn des Kalenderjahres nicht vorgenommen werden.
Die gesetzlichen Bestimmungen lassen daher eine Festsetzung der Hebesätze in einer gesonderten Ortssatzung zu.
Eine Zustellung der Gewerbesteuer- und der Grundbesitzabgabenbescheide zu Beginn des Kalenderjahres ist jedoch geboten, damit der Steuerpflichtige frühzeitig über die von ihm für das Kalenderjahr zu entrichtenden Steuern und Abgaben Kenntnis erlangt und sich daher rechtzeitig auf die Zahlungen einstellen kann.
Darüber hinaus dient diese Maßnahme zur Sicherung der Kassenliquidität.
Es ist daher ratsam, die Höhe der Realsteuer-Hebesätze für das Kalenderjahr 2024 durch den Erlass einer Satzung vorab festzusetzen.
Die Realsteuer-Hebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
