Beschlussvorlage - 2023/520

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1.      Der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß § 101 Abs. 2 KSVG festgestellt.

 

  1.      Dem Bürgermeister und den Beigeordneten werden für das Rechnungsjahr 2022 Entlastung erteilt.

 

  1.      Der festgestellte Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 999.124,98 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.
Reduzieren

Sachverhalt

§ 101 KSVG regelt die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses.

 

Der Jahresabschluss ist in nicht öffentlicher Sitzung durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach den Grundsätzen des § 122 Absatz 1 KSVG zu prüfen.

 

Auf den beigefügten Jahresabschluss mit seinen Anlagen, insbesondere auf den Rechenschaftsbericht, wird verwiesen.

 

Gemäß Beschluss des Stadtrates wurde beginnend mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021, das Rechnungsprüfungsamt des Regionalverbandes Saarbrücken als externer Abschlussprüfer bestellt.

 

Die Abschlussprüfer werden die Ergebnisse Ihrer Prüfung, sowie den Prüfbericht in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vorstellen.

 

Der Prüfbericht ist in der Cloud abrufbar. 

 

Nach erfolgter Prüfung stellt der Stadtrat den Jahresabschluss gem. § 101 Absatz 2 Satz 1 KSVG fest und entscheidet gem. Absatz 2 Satz 2 über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten. Zugleich entscheidet der Stadtrat über die Verwendung des Jahresüberschusses oder stellt den Jahresfehlbetrag fest.

Loading...