Beschlussvorlage - 2023/527

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bürgermeister Michael Adam wird beauftragt, gemäß dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG), in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung des EVS am 12.12.2023 zu nachstehenden Punkten abzustimmen.

1. Wirtschaftsplan 2024 des EVS,

2. Festlegung der Abfallgebühren 2024 sowie des einjährigen Kalkulationszeitraums

3. Festlegung des Einheitlichen Verbandsbeitrags sowie des einjährigen Kalkulationszeitraums

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Sachverhalt

Eine Beschlussfassung durch die Zweckverbandsversammlung ist erst nach erfolgter Beratung in den Räten der zweckverbandsangehörigen Kommunen möglich, da die Mitglieder der Zweckverbandsversammlung an die Beschlussfassungen der Räte nach § 13 (3) KGG und § 114 (4) KSVG gebunden sind.

 

Begründung:

Zu 1. Wirtschaftsplan 2024 des EVS:

EVS-Abfallwirtschaft

 

Die Umsatzerlöse steigen gegenüber dem Wirtschaftsplan 2023 um rd. 0,5 Mio. EUR auf 70,3 Mio. EUR, was im Wesentlichen aus den gestiegenen überörtlichen Beiträgen ausgeschiedener Kommunen resultiert.

Das von dem EVS an die EVS ABW GmbH zu leistende Entsorgungsentgelt in Höhe von 36,5 Mio. EUR liegt um 2,3 Mio. EUR über dem Ansatz im Wirtschaftsplan 2023. Entscheidend hierfür sind die deutlich gestiegenen Aufwendungen für das Einsammeln und Befördern von Abfällen bei der EVS ABW GmbH. Gegenüber den Vorjahren fällt es dank der aktuellen Strompreisentwicklung (die AVA Velsen produziert als Abfallverbrennungsanlage Strom und vermarktet diesen) dennoch vergleichsweise niedrig aus. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigen aufgrund höherer Belastungen für den Betrieb der Wertstoff-Zentren.

Trotz insgesamt deutlich gestiegener Kosten erfolgt im Wirtschaftsplan 2024 keine Anpassung der Abfallgebühren.

Im Ergebnis plant der EVS in der Sparte Abfallwirtschaft einen Jahresfehlbetrag von rd. 4,0 Mio. EUR.

Das Investitionsprogramm der Sparte Abfallwirtschaft für das Jahr 2024 weist Investitionen in Höhe von rd. 9,9 Mio. EUR brutto aus.

Die 5-jährige Finanzplanung der Abfallwirtschaft wird wesentlich beeinflusst von nachfolgenden Ergebnistreibern:

· AVA Velsen (Anzahl der Revisionen / Energieerlöse)

· Rekultivierung von Deponien

 

EVS-Abwasserwirtschaft

 

Die für den Wirtschaftsplan 2024 relevante Frischwassermenge (Basiswert 2022) sinkt um 0,51%.

Im Bereich der Aufwendungen steigt der Personalaufwand insbesondere in Folge eines hohen Tarifabschlusses um 2,3 Mio. EUR auf 30,4 Mio. EUR. 

Der Materialaufwand sinkt um 4,7 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahresplan. Grund hierfür ist hauptsächlich der um rd. 5,0 Mio. EUR gesunkene Stromaufwand, der gegenüber Vorjahren jedoch auf sehr hohem Niveau verbleibt. Der Zinsaufwand steigt um 6,3 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr. 

Das Zinsniveau ist durch den Einfluss des Ukraine-Krieges und anderen wirtschaftlichen Faktoren deutlich gestiegen. Eine weitere Erhöhung wird erwartet.

Um den Rückgang der Frischwassermenge zu kompensieren und aufgrund höherer Aufwendungen wird der einheitliche Verbandsbeitrag um 6,8% von bisher 3,146 EUR pro cbm auf 3,360 EUR pro cbm erhöht. Dies hat zur Folge, dass der einheitliche Verbandsbeitrag im Vergleich zum Vorjahr von 143,5 Mio. EUR auf 152,3 Mio. EUR steigt.

Im Ergebnis plant der EVS in der Sparte Abwasserwirtschaft einen Jahresfehlbetrag von 15,2 Mio. EUR.

Im Investitionsprogramm der Sparte Abwasserwirtschaft für das Jahr 2024 weist der EVS eine Investitionssumme von rd. 89,2 Mio. Euro aus. Diese entfällt mit rd. 72,2 Mio. Euro auf EVS-eigene Bau-Projekte sowie mit 9,6 Mio. Euro auf Projekte Dritter. Weitere 1,4 Mio. Euro entfallen auf allgemeine Maßnahmen. Zusätzliche 5,9 Mio. setzen sich aus den aktivierbaren Eigenleistungen, den Bauzeitzinsen und den Ausgleichszahlungen für Entlastungsanlagen zusammen.

Die 5-jährige Finanzplanung der Abwasserwirtschaft zeigt im Jahr 2024 den Wegfall der Erträge aus der Auflösung von Zuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen und beinhaltet die Erhöhung der Abwasserabgabe im Materialaufwand.

 

Zu 2. Festlegung der Abfallgebühren 2024 sowie des einjährigen Kalkulationszeitraums

 

Anders, als zunächst zu erwarten war, müssen die Abfallgebühren des EVS zum 01.01.2024 nicht erhöht werden.

 

Wieso bleiben die Abfallgebühren seit 2012 stabil?

· Weil die Menge der Hausabfälle weitgehend konstant war und dadurch auch die Abfallgebühreneinnahmen.

· Weil seit 2017 das AHKW Neunkirchen nicht mehr zur Beseitigung der Hausabfälle benötigt wird und so jährliche Ausgaben in Höhe von rund 12 Millionen Euro wegfallen.

· Weil Eigenkapital aufgebaut werden konnte.

 

Wieso kann der EVS auch in 2024 auf eine Gebührenerhöhung verzichten?

· Weil zum Ausgleich etwaiger Jahresfehlbeträge bzw. in vielen Bereichen deutlich gestiegener Kosten zunächst das vorhandene Eigenkapital genutzt werden kann und insbesondere durch die aktuelle Strompreisentwicklung deutlich höhere Erlöse für den von der AVA Velsen ins öffentliche Netz eingespeisten Strom auch im nächsten Jahr zu erwarten sind.

 

Aufgrund der unsicheren Rahmenbedingungen bezieht sich der EVS-Wirtschaftsplan 2024 – wie bereits im Vorjahr – insgesamt nur auf einen einjährigen Kalkulationszeitraum.

 

Zu 3. Festlegung des Einheitlichen Verbandsbeitrags sowie des einjährigen Kalkulationszeitraums

 

Der Einheitliche Verbandsbeitrag (Gebühr für die Abwasserreinigung in den EVS- Anlagen) steigt zum 01.01.2024 um 6,8 Prozent - von 3,146 Euro um 21,4 Cent auf 3,360 Euro pro Kubikmeter verbrauchtem Frischwasser. Bei einem Pro-Kopf-Verbrauch von durchschnittlich 45 Kubikmetern Frischwasser pro Jahr bedeutet das eine Mehrbelastung von 0,80 Euro pro Bürger(in) und Monat. Bereits im vergangenen Jahr war eine moderate Steigerung um 3,0 % zur Deckung der Kostensteigerungen erforderlich, nachdem der Einheitliche Verbandsbeitrag seit 2012 konstant gehalten werden konnte.

 

Wieso blieb der Einheitliche Verbandsbeitrag so lange stabil?

· Weil die Menge verbrauchten Frischwassers weitgehend konstant war.

· Weil das Zinsniveau seit 2012 rückläufig war.

· Weil der Strombezug durch energetische Optimierungsmaßnahmen der Abwasseranlagen trotz Zuwachs an technischen Kläranlagen konstant gehalten werden konnte.

· Weil die Anzahl der Mitarbeiter/-innen in der Sparte Abwasser trotz stetiger Zunahme an Aufgaben weitgehend stabil blieb.

· Weil Rücklagen „für schlechte Zeiten“ aufgebaut werden konnten.

 

Warum muss der einheitliche Verbandsbeitrag zum 01.01.2024 steigen?

· Weil der aktuelle Rückgang der Frischwassermenge kompensiert werden muss.

· Weil Aufwandssteigerungen - insbesondere in den Bereichen Personal, Strom und Zinsen – zu einem hohen Jahresfehlbetrag führen.

· Weil die Liquidität des EVS gesichert werden muss.

 

Wie gelingt es, die Anhebung des einheitlichen Verbandsbeitrages trotz dramatischer Kostensteigerungen in allen Bereichen deutlich unter der 

Inflationsrate zu halten?

· Inanspruchnahme des aufgebauten Eigenkapitals, das wir in den vergangenen Jahren aufgebaut haben, zur Deckung der handelsrechtlichen Jahresfehlbeträge im 5-jährigen Finanzplan.

· Inanspruchnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung, jedoch optimalerweise Vermeidung einer langfristigen Inanspruchnahme.

· Zeitliche Streckung geplanter Investitionen.

Aufgrund der unsicheren Rahmenbedingungen bezieht sich der EVS-Wirtschaftsplan 2024 – wie bereits im Vorjahr – insgesamt nur auf einen einjährigen Kalkulationszeitraum.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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