Beschlussvorlage - 2023/536
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinsförderung 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich V
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtrat
|
Entscheidung
|
|
|
07.12.2023
|
Sachverhalt
In der Position „Vereinsförderung“ stehen insgesamt 50.000 € zur Verfügung. Gemäß Beschluss des Stadtrats vom 08.12.2022 werden die Hallennutzungsgebühren mit der Vereinsförderung verrechnet, sodass die Vereine hierdurch bereits gefördert werden. Entsprechend steht dem Stadtrat zur weiteren Verteilung eine Summe i.H.v. 30.000,- € zur Verfügung. Laut den Richtlinien sollten die Anträge zum 30. August für das jeweilige Jahr beantragt sein.
Die Anträge der Sulzbacher Vereine werden der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Stadtrat berät und beschließt über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel.
