Beschlussvorlage - 2023/544

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bürgermeisterermächtigung zur Vergabe von Beratungsleitungen in Höhe von ca. 50.000,- € brutto

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Sachverhalt

Es ist beabsichtigt, einen Auftrag für Beratungsleistungen im Rahmen der Gigabitförderung des Bundes zu vergeben. Der Bund stellt hierzu 50.000 € zur Verfügung (Förderbescheid anbei).

Die Verwaltung beabsichtigt, in Kürze auszuschreiben. Die Auftragsvergabe soll noch in diesem Jahr erfolgen. Ergebnisse sollten bis Mitte April 2024 vorliegen.

- Förderziel und Zuwendungszweck

Die Planung und Durchführung von geförderten Projekten nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 zum Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandinfrastrukturen ist komplex und umfasst diverse Themengebiete. Es können etwaige technische, ökonomische und rechtliche Fragen auftreten.

Projektverantwortliche Kommunen, die die auftretenden Fragestellungen nicht alleine leisten können, erhalten durch einen separaten Antrag Fördermittel für Beratungsleistungen gemäß Nr. 3.3 der Gigabit-Richtlinie 2.0, um eine qualifizierte Planung bzw. ein qualifiziertes Projektmanagement sicherstellen zu können.

- Gegenstand der Förderung

Die Förderung von Beratungsleistungen soll Förderbedarfe aufzeigen und einer erforderlichen Projektförderung zur Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen dienen. Die Antragstellung muss nicht zwingend in einen Förderantrag nach Nr. 3.1 oder 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0 münden. Jedoch sollte aus dem Antrag auf Förderung von Beratungsleistungen eine Absicht zur Durchführung eines Ausbauprojektes klar hervorgehen. Zudem erfolgt die Bewilligung der Förderung von Beratungsleistungen unabhängig davon, wie ein beantragtes Ausbauprojekt anhand des Kriterienkataloges von der zuständigen Bewilligungsbehörde geprüft und bepunktet bzw. gereiht wird.

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Finanz. Auswirkung

Die Kosten für Beratungsleistungen im Rahmen des Gigabitausbaus werden im kommenden Haushalt berücksichtigt. Die Förderung beträgt 100% bis max. 50T€.

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