Beschlussvorlage - 2023/560

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bürgermeister Adam wird beauftragt, gemäß dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG), in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung des ZPRS am 15.12.2023 zu den im Sachverhalt aufgeführten Punkten abzustimmen.

 

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Sachverhalt

Eine Beschlussfassung durch die Zweckverbandsversammlung ist erst nach erfolgter Beratung in den Räten der zweckverbandsangehörigen Kommunen möglich, da die Mitglieder der Zweckverbandsversammlung an die Beschlussfassungen der Räte nach § 13 (3) KGG und 114 (4) KSVG gebunden sind.

 

Die Zweckverbandsversammlung des ZPRS ist für Freitag, den 15.12.2023, einberufen worden. Als Anlagen angefügt sind die Einladung mit Tagesordnung und Erläuterungen, die Niederschrift der letzten Sitzung, der Auflösungsvertrag zu TOP 4 sowie der Entwurf des Wirtschaftsplans 2024 mit den zugehörigen Erläuterungen.

Der Stadtrat wird gebeten, dem Bürgermeister zu den nachfolgend aufgeführten Punkten eine Anweisung zum Abstimmungsverhalten zu erteilen:

 

TOP 1/7 - Annahme der Niederschrift vom 13.10.2023

Näheres entnehmen Sie bitte der Niederschrift vom 13.10.2023 in der Anlage.

 

TOP 2/8 – Wirtschaftsplan 2024

Näheres entnehmen Sie bitte den zugehörigen Erläuterungen und dem Entwurf des Wirtschaftsplans in der Anlage.

 

TOP 3/9 – Vergabeverfahren Marktbus Quierschied

Näheres entnehmen Sie bitte den angefügten Erläuterungen zu diesem TOP.

 

TOP 4/10 - Notvergabe Linienbündel Saarpfalz-Kreis Süd (ZPRS-Linie 147)

Näheres entnehmen Sie bitte den angefügten Erläuterungen zu diesem TOP.

 

TOP 5/11 - Regelvergabe Linienbündel Saarpfalz-Kreis Süd (ZPRS-Linie 147) Auftragsvergabe

Näheres entnehmen Sie bitte den angefügten Erläuterungen zu diesem TOP.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Lt. Entwurf Wirtschaftsplan 2024 des ZPRS kommen auf die Stadt Sulzbach Ausgaben in Höhe von ca. 887.000,- Euro zu. Im Entwurf zum Haushaltsplan 2024 der Stadt Sulzbach sind entsprechende Mittel unter KKK 54700100/531300 in Höhe von 890.000,- Euro vorgesehen.

 

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