Beschlussvorlage - 2023/567

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Sulzbach beschließt die Musikschulsatzung mit Anlage Schulordnung, die Gebührensatzung, sowie die Gebührenordnung entsprechend den als Anlage beigefügten Entwürfen.

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Sachverhalt

Aufgrund der Auflösung des Zweckverbandes und Neugründung einer kommunalen Musikschule Sulzbach ändert sich der Rechtsträger, weshalb eine Neufassung der Schulsatzung mit Anlage Schulordnung, der Gebührensatzung, sowie der Gebührenordnung notwendig ist.

 

Die Rechtsgrundlage zum Erlass der Schulsatzung mit Anlage Schulordnung, der Gebührensatzung, sowie der Gebührenordnung ergibt sich aus § 12 des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in Verbindung mit §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG).

 

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