Beschlussvorlage - 2023/567
Grunddaten
- Betreff:
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Musikschule - Neufassung der Schulsatzung mit Schulordnung, der Gebührensatzung und der Gebührenordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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07.12.2023
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Sachverhalt
Aufgrund der Auflösung des Zweckverbandes und Neugründung einer kommunalen Musikschule Sulzbach ändert sich der Rechtsträger, weshalb eine Neufassung der Schulsatzung mit Anlage Schulordnung, der Gebührensatzung, sowie der Gebührenordnung notwendig ist.
Die Rechtsgrundlage zum Erlass der Schulsatzung mit Anlage Schulordnung, der Gebührensatzung, sowie der Gebührenordnung ergibt sich aus § 12 des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in Verbindung mit §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG).
