Beschlussvorlage - 2024/594
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubauprojekt Kita der Lebenshilfe Sulzbach-/Fischbachtal am Kreisel Hühnerfeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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01.02.2024
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Beschlussvorschlag
Die anteilige Übernahme des Trägeranteils der Lebenshilfe Sulzbach-/Fischbachteil e.V. wird, unter Abzug der bereits geleisteten und noch zu leistenden Zahlungen zur Aufbereitung des Grundstücks und vorbehaltlich der Übernahme des verbleibenden Trägeranteils der Lebenshilfe Sulzbach-/Fischbachtal e.V. durch den Regionalverband Saarbrücken, beschlossen.
Sachverhalt
Die Lebenshilfe Sulzbach-/ Fischbachtal e.V. plant bereits seit längerem am ehemaligen Umspannwerk in Hühnerfeld eine integrative/inklusive Kita zu errichten. Insgesamt sollen nach Fertigstellung der Baumaßnahme dort 30 Krippenplätze (davon 8 integrativ) und 51 Ganztagesplätze (vorrangig integrativ) geschaffen werden. Auch die Betriebsträgerschaft soll nach Inbetriebnahme der Einrichtung durch die Lebenshilfe wahrgenommen werden. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich mittlerweile auf über 7,6 Mio. Euro.
Finanzierung:
Die Zuschussgewährung von Seiten der Sitzgemeinde für Neubaumaßnahmen freier Träger wurde bislang wie folgt vorgenommen:
- 20% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten der Maßnahme erfolgt durch die Kommune
Neben diesem Anteil finanziert das Land 40%, der Regionalverband 30% und der Träger 10% der durch das Ministerium für Bildung und Kultur als zuwendungsfähig erachteten Gesamtkosten. Daneben hat der Träger noch die nicht als zuwendungsfähig anerkannten Kosten zu tragen.
Mit Schreiben vom 21.12.2023 (siehe Anlage) hat die Lebenshilfe nun einen schriftlichen Antrag auf Übernahme des 10-prozentigen Eigenanteils des Trägers durch die Stadt Sulzbach bei der Verwaltung eingereicht. Man sieht sich von Seiten der Lebenshilfe nicht in der Lage diese Kosten bewältigen zu können und befürchtet ein Scheitern des Projektes, sollte die Stadt Sulzbach diesen Anteil nicht zusätzlich finanzieren.
Rechtliche Grundlage zur Finanzierung:
Gem. § 8 Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetzes (AVO-SBEBG) vom 15. März 2022, gewährt das Land dem Träger der Maßnahme für nach Absatz 1 geltend gemachte Investitionen in Kindertageseinrichtungen nach Maßgabe des Landeshaushaltes
einen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten zur Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorten…
Nach Absatz 3 dieser Vorschrift sollen sich der Träger und der Gemeindeverband
sowie bei freien Trägern auch die Sitzgemeinde in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit
angemessen an der restlichen Finanzierung der Investitionskosten in Höhe von 60 Prozent beteiligen.
Eine Verpflichtung zur Übernahme eines bestimmten Anteils an den Investitionskosten ergibt sich hieraus nicht.
Ausgangssituation:
Die Gewährleistung der Kindertagesbetreuung ist als Teil der sozialen Daseinsvorsorge Aufgabe des Staates und obliegt gem. § 27 Abs. 2 SGB I den Landkreisen und kreisfreien Städten, nach Maßgabe des Landesrechts auch kreisangehörige Gemeinden; sie arbeiten mit der freien Jugendhilfe zusammen.
Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hat der Regionalverband Saarbrücken den Rechtsanspruch auf Förderung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege umzusetzen. Da der Regionalverband selbst keine Einrichtungen betreibt, ist er auf die Bereitschaft der freien Träger und der Kommunen angewiesen, diese Aufgabenstellung zu bewerkstelligen.
Durch den Aus- und Umbau der Kita Pestalozzi sowie den geplanten Neubau einer Kindertageseinrichtung im Stadtteil Schnappach, versucht die Stadt Sulzbach, als kommunaler Träger, ihrer Verantwortung zur Schaffung von Betreuungsplätzen bereits seit Jahren nachzukommen. Zur Sicherung des Bestandes von Kinderbetreuungsplätzen und zum weiteren Ausbau des Platzangebotes sind neben den Maßnahmen des kommunalen Trägers aber auch Investitionsmaßnahmen freier Träger zwingend erforderlich.
Dieser Maßgabe versucht die Lebenshilfe Sulzbach-/Fischbachtal durch die Errichtung des Neubaus am Hühnerfelder Kreisel nun auch in Sulzbach nachzukommen. Gleichzeitig würde sich durch die Ansiedlung der Lebenshilfe auch die bereits bestehende Trägervielfalt in Sulzbach, mit evangelischen, katholischen und kommunalen Einrichtungen, nochmals erhöhen.
Insofern unterstützt die Stadt Sulzbach auch das Neubauprojekt der Lebenshilfe schon seit Planungsbeginn in jeglicher Hinsicht und hat bereits durch die Zurverfügungstellung eines baureifen Grundstücks, bislang erhebliche Mittel (65.000,- Euro) investiert. Die Lebenshilfe Sulzbach-/Fischbachtal hatte damals schriftlich mitgeteilt, dass eine Eigenfinanzierung durch die Lebenshilfe nicht möglich sei. Zwischenzeitlich informierte die Lebenshilfe die Verwaltung, dass es für die Umleitung einer Wasserleitung auf dem Grundstück, einer weiteren Investition von schätzungsweise 80.000,- Euro bedarf. Die Mittel hierzu (82.000,- Euro) stehen bereits seit 2022 im städtischen Haushalt zur Verfügung und wurden für das Jahr 2024 übertragen. Ebenfalls zu berücksichtigen sind Aufforstungsarbeiten in Höhe von ca. 31.000,- Euro, die noch auszuführen sind.
Auf die Notwendigkeit der Schaffung dieser Betreuungsplätze wird auch von Seiten des Regionalverbandes Saarbrücken, als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, stets hingewiesen, da für Sulzbach hier die dringend benötigten Krippen- und Ganztagesplätze geschaffen werden sollen. Der Bau dieser integrativen Einrichtung, ist durch die Zurverfügungstellung der inklusiven Betreuungsplätze, für den Planungsträger daneben auch von enormer überregionaler Bedeutung, da die integrativen Plätze im gesamten Regionalverband vermehrt nachgefragt werden.
Die Lebenshilfe Sulzbach-/Fischbachtal möchte mit ihrem Neubauprojekt am Hühnerfelder Kreisel diesem Betreuungsbedarf Rechnung tragen und sowohl Kindern ohne als auch Kindern mit Behinderung ein qualitativ hochwertiges, inklusives und vorschulisches Betreuungs- und Bildungsangebot in Sulzbach schaffen.
Fazit:
Nach der rechtlichen Grundlage in der AVO-SBEBG sollen sich Träger, Gemeindeverband und Sitzkommune mit 60% beteiligen. Die Übernahme eines höheren, als dem bislang gewährten 20%-igen Anteils an den zuwendungsfähigen Kosten durch die Sitzkommune, ist nach dieser Vorschrift daher grundsätzlich möglich.
Die Verwaltung empfiehlt daher, um das Scheitern des Projektes in dieser Phase zu verhindern, die anteilige Übernahme des als zuwendungsfähig erachteten Trägeranteils in Höhe von 5%, unter Abzug der bereits für das Grundstück geleisteten und noch zu leistenden Zahlungen für die Lebenshilfe. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, der ebenfalls anteiligen Finanzierung des verbleibenden Trägeranteils in Höhe von 5% durch den Regionalverband Saarbrücken. Aus Sicht der Verwaltung hat der Regionalverband Saarbrücken durch die Schaffung der integrativen bzw. inklusiven Plätze und der daraus entstandenen überregionalen Bedeutung, ein nochmals gesteigertes Interesse zur Umsetzung des Projektes. Nach ersten Gesprächen wird diese Möglichkeit beim Jugendamt des Regionalverbandes derzeit geprüft, muss jedoch auch dort noch vor den zuständigen Gremien beraten und beschlossen werden.
Die Finanzierung würde sich wie folgt gestalten, sofern die Gesamtkosten in Höhe von 7.600.000,- Euro komplett als zuwendungsfähig anerkannt würden:
- Land 40% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten (3.040.000,- Euro)
- Regionalverband 30% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten (2.280.000,- Euro)
- zusätzlich Regionalverband 5% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten (380.000,- Euro)
- Sitzgemeinde 20% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten (1.520.000,- Euro)
- zusätzlich Sitzgemeinde 5% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten abzgl. der bereits geleisteten u. noch zu leistenden Zahlungen ( 380.000,- Euro abzgl. ca. 180.000,- Euro = 200.000,- Euro).
Träger: Aus Sicht der Verwaltung ist davon auszugehen, dass nicht die kompletten Gesamtkosten in Höhe von 7,6 Mio. Euro als zuwendungsfähig anerkannt werden, so dass die Lebenshilfe die nicht zuwendungsfähigen Kosten selbst zu tragen hat und somit auch eine finanzielle Eigenbeteiligung des Trägers gegeben ist. Auch die o.a. Zuwendungsbeträge würden sich reduzieren, wenn das Ministerium nicht die Gesamtkosten in Höhe von 7,6 Mio. Euro anerkennt.
Seitens der Verwaltung wird um Beschlussfassung entsprechend des Beschlussvorschlags gebeten.
