Beschlussvorlage - 2024/605

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauauschuss der Stadt Sulzbach/Saar stimmt der Beantragung einer Vereinigungsbaulast im Zuge der Errichtung eines Edelstahl-Außenkamins zu.

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Sachverhalt

Der Bauherr, Anwesen Mühlenstraße 28, plant an der rechten Giebelseite seines Hauses einen Edelstahl-Außenkamin anzubringen. Dies ist an dieser Stelle nur möglich, da nur dort die technische bzw. bauliche Möglichkeit der Anbringung besteht. Das danebenliegende Grundstück ist im Eigentum der Stadt. Da die bauliche Anlage als Überbau in den Luftraum des Grundstückes der Stadt Sulzbach/Saar hineinragt ist eine Vereinigungsbaulast gemäß § 5 Abs. 2 LBO erforderlich. D.h. dass das Grundstück, Fl.-Nr.: 354/2, und das Grundstück, Fl.-Nr.: 354/3, zu einem gemeinsamen Grundstück baurechtlich verschmolzen werden. Der im Bereich des Grundstückes 354/3 liegende Bebauungsplan Nr. 53 „Am Mühlengraben“ sieht dort ein Verbindungsweg zwischen „Am Mühlengraben“ und der „Mühlenstraße“ vor. Die Vereinigungsbaulast hat darauf keinen Einfluss, so dass der Verbindungsweg in diesem Bereich auch weiterhin erstellt werden kann. Der Antrag auf Beantragung einer Baulast, ein Lageplan sowie der rechtskräftige Bebauungsplan, der die zukünftige Nutzung zeigt, sind im Anhang beigefügt.  

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