Beschlussvorlage - 2024/600
Grunddaten
- Betreff:
-
Einziehungsverfügung – Fritz-Zolnhofer-Platz, Mariannenthaler Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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21.03.2024
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Sachverhalt
Mit Schreiben vom 04.12.2023 hat das Bauamt den Antrag auf Einziehung des städtischen Grundstückes Fritz-Zolnhofer-Platz beantragt. Grund für die Einziehung ist der Neubau eines Kindergartens.
Gem. § 8 Abs. 2 des Saarländischen Straßengesetzes (StrG SL) ist die Absicht der Einziehung drei Monate vor der Einziehungsverfügung ortsüblich bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Die Absicht der Einziehung wurde am 15.12.2023 entsprechend der Bekanntmachungssatzung der Stadt Sulzbach/Saar (Sulzbacher Umschau und Internetseite) veröffentlicht. Einwendungen gegen diese Absichtserklärung liegen nicht vor.
Die Einziehungsverfügung soll mit beigefügter öffentlicher Bekanntmachung, entsprechend der Bekanntmachungssatzung der Stadt Sulzbach/Saar, im amtlichen Bekanntmachungsblatt Sulzbacher Umschau, sowie auf der Internetseite der Stadt Sulzbach/Saar, www.stadt-sulzbach.de, veröffentlicht werden.
Auf die als Anlage beigefügte Begründung des Bauamtes wird verwiesen.
