Beschlussvorlage - 2024/614

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung (vornehmlich eines Kindergartens/Kindertagesstätte) in der Innenstadt wird grundsätzlich entsprechend des Verwaltungsvorschlages befürwortet und weiterverfolgt sowie die Verwaltung mit der detaillierten Ausarbeitung unter Hinzuziehung von entsprechenden Fachplanern beauftragt.
  2. Zur Erreichung dieses Zwecks sind die nachfolgend beschriebenen Beschlüsse zu fassen:
  1. Der bestehende Mietvertrag bezüglich des vorgesehenen Grundstücks soll nicht über die vertraglich vereinbarte Zeit hinaus (14.11.2025) fortgesetzt werden, so dass die Stadt die zugehörige beendende Erklärung fristgerecht gegenüber dem Vermieter abgibt.
  2. Die Entmietung des aufstehenden Objekts bis zum vorgenannten Zeitpunkt (14.11.2025) wird verfolgt, so dass spätestens ab 14.11.2025 keine Belegung in dem betreffenden Objekt, insbesondere durch Zuweisungen von Menschen zur Unterbringung an die Stadt, mehr erfolgt. Alternative Unterbringungsmöglichkeiten sind zu suchen und entsprechend anzumieten bzw. entsprechende Verträge zu schließen. Eine dezentrale Unterbringung im Hinblick auf die Integrationswirkung ist dabei zu bevorzugen.
  3. Das Ankaufsangebot soll entsprechend der vereinbarten Fristen von der Stadt angenommen werden, so dass entsprechende Haushaltsmittel dafür wie auch für den Abriss des heute aufstehenden Objekts zur Freimachung des Grundstücks im Haushalt 2025 vorzusehen sind. Eine tatsächliche Ausübung der zugehörigen Rechte durch die Stadt kann erst nach Haushaltsgenehmigung 2025 erfolgen.
  4. Die Förderkulisse für das Vorhaben ist zu klären und spätestens in die Haushaltsberatungen 2025 aufzunehmen.
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Sachverhalt

 

Die Stadtverwaltung ist seit Jahren auf der Suche nach einem geeigneten Grundstück in innerstädtischer Lage, um eine Kindertageseinrichtung nach modernen Standards zu errichten, die auch fußläufig für Eltern aus der Innenstadt erreichbar ist. Mit dem in Rede stehenden Objekt wäre eine solche Gelegenheit gegeben, weswegen die Stadtverwaltung in Vorprüfung eingetreten ist. Diese ist positiv verlaufen im Hinblick auf Einrichtung und Nutzung für eine solche Kindertageseinrichtung. Zudem wurden auch städtebauliche Aspekte in Erwägung gezogen, die eine weitere Gestaltung des betreffenden Quartiers mit einer deutlichen Aufwertung des Umfeldes zulassen würde. Im Hinblick auf viele datenschutzrechtlich relevanten Umstände, die bezüglich des Grundstücks und seiner derzeitigen Verfügbarkeit darzustellen sind, hat die Verwaltung diese in einer nicht-öffentlichen Anlage zusammengefasst, die allerdings wesentlicher Bestandteil der hiesigen Vorlage ist. Es mussten allerdings die Bedürfnisse auf Öffentlichkeit und Nicht-Öffentlichkeit beachtet werden, weswegen dieses Vorgehen gewählt wurde. Daher werden die Stadtratsmitglieder gebeten, die wesentlichen weiteren Umstände der beigefügten nicht-öffentlichen Anlage zu entnehmen, die aber Bestandteil dieses TOPs ist.

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Finanz. Auswirkung

Aufgrund der schützenswerten Interessen werden die finanziellen Auswirkungen in die nicht-öffentliche Anlage aufgenommen.

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