Beschlussvorlage - 2024/629
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundschule Mellin - Herstellung und Montage eines Containergebäudes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Beteiligt:
- Fachbereich II
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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21.03.2024
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Sachverhalt
Im kommenden Schuljahr werden sechs erste Klassen eingeschult. Vier vierte Klassen werden die Mellinschule verlassen, sodass statt jetzt 19 Klassen insgesamt 21 Klassen vor Ort unterrichtet werden.
Mit steigender Schülerzahl erhöht sich dann auch die Nachfrage nach Ganztagsbetreuungsplätzen. Laut Frau Stenger- Nickel (Leitung Nachmittagsbetreuung) besteht eine große Nachfrage, daher werden im nächsten Schuljahr Räumlichkeiten zur Unterbringung der Kinder in der Nachmittagsbetreuung benötigt. Ab 2025 ist die von der Bundesregierung beabsichtigte Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter vorzubereiten und die notwendige Schulstruktur auch an die Nachfrage in der Ganztagsbetreuung anzupassen.
Dies bedeutet unter Berücksichtigung der aktuellen Anmelde- und Prognosezahlen für die Mellinschule, dass mindestens zwei weitere Klassenräume und zwei Räume für die Ganztagsbetreuung benötigt werden.
Die Bereitstellung ausreichenden und geeigneten Schulraums ist Pflichtaufgabe der Kommune bzw. hier des Schulträgers nach § 46 Schulordnungsgesetz –SchoG. Um den entsprechenden Raumbedarf zu decken, müssen weitere Container gestellt werden.
Das Containergebäude würde sechs Klassenräume und einen Förderraum umfassen, sodass für das kommende Schuljahr der Raumbedarf sowohl für die Schule, als auch die Nachmittagsbetreuung gedeckt ist.
Drei Firmen wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung angefragt. Eine Firma hat direkt abgelehnt, die zweite Firma hat sich auf die Anfrage gar nicht gemeldet und die Firma Algeco GmbH hat ein Angebot in Höhe von 1.696.425,80 € abgegeben.
Fördersituation:
Das Schulbauprogramm BAUSTEIN, das Im Herbst 2023 vorgestellt werden und zum 01.01.2024 in Kraft treten sollte, wurde nun erheblich verspätet mit einem Rundschreiben vom 08.03.2024 vorgestellt. Beratungsgespräche für die Kommunen sind erst für April 2024 angesetzt. Informationen zur Antragsstellung und zur optimalen Ausschöpfung der verschiedenen Fördertöpfe werden laut Ministerium für Inneres, Bauen und Sport in den nächsten Wochen sukzessive bekannt gegeben. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch keine Antragsstellung möglich, da noch nicht alle Informationen und Formulare für die Antragsstellung bekannt sind. Zusätzlich dazu setzen die Förderkriterien, die dem Rundschreiben beigefügt sind, einen Kfw-40 Standard voraus und können aufgrund des erheblichen Zeitdrucks für die Mellinschule nicht erfüllt werden. Um den Kfw-40 Standard zu erfüllen, würde die Planung mehr Zeit in Anspruch nehmen und den Fertigstellungstermin vor Beginn des neuen Schuljahres kann dadurch nicht eingehalten werden. Somit können keine Mittel aus dem Schulbauprogramm BAUSTEIN in Anspruch genommen werden, dazu würde die erheblich verspätete Antragsstellung zu verspäteter Auftragserteilung führen, da es sonst zu Förderschwierigkeiten kommt. Die Kriterien setzen voraus, dass mit der Ausführung der Maßnahme erst begonnen werden darf, wenn der Antrag gestellt ist. Da die Stadt einer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen muss, sowohl Klassenräume als auch Räume für die Ganztagsbetreuung zur Verfügung zustellen, gibt es alternative Fördermöglichkeiten, wie das "Programm zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter". Dieses Programm soll zeitnah rückwirkend bis zum 01.10.2023 in Kraft treten. Dies bedeutet der Antrag kann auch nach Ausführungsbeginn eingereicht werden, ohne dass es zu Förderschwierigkeiten kommt. Laut Ministerium für Bildung und Kultur steht der Stadt Sulzbach aus diesem Programm von Bund und Land insgesamt 736.000 € zu. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Aufstockung und Co-Finanzierung aus dem Fördertopf Zukunftsinitiative. Da aber noch kein Bewilligungsbescheid vorliegt, da der Antrag erst zeitnah gestellt werden kann, gibt es keine Zusicherung in welcher Höhe letztendlich gefördert wird.
Möglichkeiten des weiteren Vorgehens:
1. Es wird weiterhin mit sechs Klassenräumen und einem Förderraum geplant um die von der Bundesregierung beabsichtigte Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung vorzubereiten und der gesetzlichen Pflicht für das kommende Schuljahr nachzukommen. Bereits bei Auftragserteilung sind die strengen Vorgaben des § 89 KSVG zu beachten. Demnach wären die oben angesprochenen Auszahlungen Überplanmäßig, bis eine konkrete Förderzusage vorliegt, beziehungsweise ein Nachtragshaushalt erlassen wird. Überplanmäßige Auszahlungen dürfen nur geleistet werden, wenn diese unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Unabweisbarkeit ergibt sich aus der rechtlichen Verpflichtung und aus der beschriebenen Eilbedürftigkeit. Die Deckung wäre zum aktuellen Zeitpunkt nicht gegeben, da die erforderlichen Mittel nicht durch Verschiebung oder Streichung anderer Projekte sichergestellt werden kann und auch bisher keine Förderzusage vorliegt. Bei dieser Variante wird es aller Voraussicht nicht möglich sein, die obengeannte Pflichtaufgabe der Kommune bzw. hier des Schulträgers nach § 46 Schulordnungsgesetz –SchoG zu erfüllen.
2. Es wird mit den notwendigen vier Räumen geplant um der gesetzlichen Pflicht zum nächsten Schuljahr nachzukommen, sowohl Klassenräume als auch Räume für die Ganztagsbetreuung zur Verfügung zustellen. Das bedeutet die Auftragssumme würde sich verringern und somit die im Haushalt 2024 eingestellten Mittel mit der Fördersumme von maximal 736.000 € ausreichen. Das Ministerium für Bildung und Kultur hat der Verwaltung zugesichert, die Fördersumme bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten am 19.03.2024 schriftlich zu bestätigen. Zum Zeitpunkt der Zustellung lag die Bestätigung noch nicht vor.
3. Es besteht die Möglichkeit eines Mietkaufs oder eines Teil- Mietkaufs über einen Leasing-Partner der Firma Algeco GmbH. Das bedeutet, dass das Gebäude mit sechs Klassenräumen und einem Förderraum geplant und gebaut wird und über maximal 5 Jahre abbezahlt werden kann. Entweder kann die komplette Summe innerhalb dieser 5 Jahre finanziert werden oder aber ein Teilbetrag. Im Fall eines Mietkaufs fallen Zinsen an, die aber erheblich geringer ausfallen, als bei einer erneuten Aufstockung, wenn nur vier Räume gebaut werden. Bei der erneuten Aufstockung, würde das Dach zweimal bezahlt werden, da es für die Aufstockung nochmal entfernt werden muss. Zudem kommen auch eventuelle Beschädigungen, die während des Umbaus auftreten können.
Bei einem Teil- Mietkauf können zunächst die bereitgestellten 900.000 € Eigenanteil für die Zahlung eines Teilbetrages und möglicherweise der ersten Raten der Finanzierung eingesetzt werden.
Die darauffolgenden Jahresraten werden über die Landes-und Bundesförderung finanziert.
Etwaige Zinszahlungen in 2024 stellen außerplanmäßige Aufwendungen dar, die jedoch zur Finanzierung der Pflichtaufgabe unabweisbar sind. Zudem ist die Deckung durch Steuermehrerträge gewährleistet.
