Beschlussvorlage - 2024/622

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Förderung des Trägers Caritasverband f. Saarbrücken u. Umgebung e.V., zur Ausweitung der “Aufsuchenden Sozialarbeit“ im Rahmen der Gemeinwesenarbeit (GWA), wird für den Zeitraum 01.07.2024 bis 31.12.2024, beschlossen.

 

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Sachverhalt

Das Beratungsangebot der „Sozialraumorientierten Sozialarbeit“ wird in Sulzbach bereits seit geraumer Zeit durch die Caritas, im Rahmen der Gemeinwesenarbeit (GWA), umgesetzt. 

Die gesetzliche Grundlage der Sozialraumorientierten Arbeit sind die Paragraphen §§ 67-69 SBG XII, welche die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten definieren.

Vor allem im Bereich der Innenstadt hat sich in den letzten Jahren ein erheblicher Bedarf für eine solche Sozialarbeit entwickelt. Mit der Besetzung einer zusätzlichen Sozialarbeiterstelle bei der Caritas, könnten unter anderem Konfliktsituationen im Bereich öffentlicher Plätze frühzeitig unterbunden oder vermieden werden. Gerade dort kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Einsätzen der Polizei oder es beklagten sich Passanten, Anwohner und Geschäftsinhaber über die Zustände. 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass solche Probleme allein mit Mitteln des Ordnungsrechts kaum lösbar sind und sieht hier eine Chance durch Ausweitung der Zusammenarbeit mit der Caritas. In einem gemeinsamen Termin zwischen Verwaltung und Vertretern der Caritas, hat man sich verständigt, die Möglichkeiten der Ausweitung der aufsuchenden Sozialarbeit zu prüfen.  Zunächst für den Zeitraum 01.07.2024 bis zum 31.12.2024 könnte die Personalisierung einer zusätzlichen Stelle bei der Caritas umgesetzt werden. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Förderung bzw. finanziellen Unterstützung durch die Kommune in Höhe von bis zu 10.000,- Euro. Sollte sich diese Zusammenarbeit in dem Bereich als erfolgreich darstellen, schlägt die Verwaltung vor, diese Arbeit auch in Zukunft finanziell zu unterstützen und die dafür notwendigen Mittel im Haushalt für das Jahr 2025 entsprechend einzuplanen.

 

Eine Sachdarstellung der Caritas findet sich in der Anlage.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Mittel der KKK 33100107/53180000, in Höhe von max. 10.000 Euro, sind für die Zeit vom 01.07.2024 bis zum 31.12.2024 der Caritas zur Verfügung zu stellen. Bei Weiterführung des Projektes sind die entsprechenden Mittel für den Haushalt 2025 vorzusehen.

 

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