Beschlussvorlage - 2024/611
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbandsversammlung des EVS, Anhebung der Beiträge für Kleineinleiter
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Beteiligt:
- Fachbereich II
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bauwesen und Planung
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Vorberatung
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14.03.2024
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Sachverhalt
Eine Beschlussfassung durch die Zweckverbandsversammlung ist erst nach erfolgter Beratung in den Räten der zweckverbandsangehörigen Kommunen möglich, da die Mitglieder der Zweckverbandsversammlung an die Beschlussfassung der Räte nach § 13 (3) KGG und § 114 (4) KSVG gebunden sind.
Die Verbandsversammlung des EVS findet am 19.03.2024 statt.
Als Anlage ist die Einladung zur Verbandsversammlung des EVS am 19.03.2024 beigefügt.
Zu Punkt 2.1
Der EVS erhebt zur Deckung der bei der Erfüllung der ihm zugewiesenen Aufgaben entstehenden Kosten Beiträge nach einheitlichen Maßstäben, § 14 Abs. 1 EVSG. Entsprechend erhebt der EVS den einheitlichen Verbandsbeitrag.
Dieser wird gemäß § 15 Abs. 2 EVSG aus dem Frischwasserverbrauch ermittelt, wobei den Kommunen der Anteil des Abwassers nicht zugerechnet wird, der auf Kleineinleiter im Sinne von § 8 Abwasserabgabengesetz entfällt. Diese sogenannten Kleineinleiter sind nicht an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen, was jedoch nicht dazu führt, dassdiese nicht abwasserabgabenpflichtig sind. Es entfällt jedoch die Verpflichtung den einheitlichen Verbandsbeitrag für diese Kleineinleiter abzuführen.
Für diese Anlieferungen von Fäkalien - von nicht an die Abwasserentsorgung angeschlossenen Grundstücken - werden Beiträge erhoben. Diese orientieren sich am einheitlichen Verbandsbeitrag, abzüglich 15 % Transportkosten.
Dabei werden für Gruben ohne und mit Überlauf, entsprechend ihrem Aufwand bei der Reinigung, verschiedene Beiträge erhoben.
Derzeit werden folgende Beiträge erhoben:
Einheitlicher Verbandsbeitrag 2023: 3,146 €
Beiträge für nicht angeschlossene Grundstücke:
- Grube ohne Überlauf 2,67 €/m³
- Grube mit Überlauf 26,70 €/m³
- biologische Kleinkläranlage 26,70 €/m³
3,146 € x 85% = 2,67 €
Zwecks Wirtschaftlichkeit und Gebührengerechtigkeit sollten die Beiträge ab dem 01.04.2024 entsprechend der Erhöhung des einheitlichen Verbandsbeitrages für 2024 wie folgt angehoben werden:
Erhöhung des Beitrages ab 2024:
Einheitlicher Verbandsbeitrag für 2024: 3,360 €
Beiträge für nicht angeschlossene Grundstücke:
- Grube ohne Überlauf 2,86 €/m³
- Grube mit Überlauf 28,60 €/m³
- biologische Kleinkläranlage 28,60 €/m³
3,360 € x 85% = 2,86 €
