Beschlussvorlage - 2024/677

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss des Zweckverbandes Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal zum 31.12.2023 wird gemäß § 101 Abs. 2 KSVG mit einem Jahresdefizit von -7.546,64 €festgestellt.
  2. Dem Verbandsvorsteher, Herrn Michael Adam, und seinem Stellvertreter, Herrn Lutz Maurer, werden für das Haushaltsjahr 2023 Entlastung erteilt.
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Sachverhalt

Die Feststellung des Jahresabschlusses oblag bisher der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal. Durch die Auflösung des Zweckverbandes zum 31.12.2023 ist die Verbandsversammlung jedoch nicht mehr existent. Wenn ein Zweckverband als kommunale Körperschaft aufgelöst wird, fallen die von ihm wahrgenommenen Aufgaben an die jeweiligen Mitglieder zurück. Somit sind die entsprechenden Beschlüsse zur Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Verbandsvorstehers und seines Stellvertreters für das Haushaltsjahr 2023, durch den Gemeinderat Quierschied und durch den Stadtrat Sulzbach herbeizuführen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates der Stadt Sulzbach/Saar wird den Jahresabschluss des Zweckverbandes zum 31.12.2023 prüfen und zur Beschlussfassung an den Stadtrat weiterleiten. Ebenso wird eine Prüfung und Beschlussfassung durch den Gemeinderat Quierschied erfolgen.

 

Über das Ergebnis der Prüfung wird in der Sitzung des Stadtrates berichtet. Nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Stadtrat Sulzbach sowie durch den Gemeinderat Quierschied, kann die noch ausstehende Aufteilung des Zweckverbandsvermögens gemäß Beschluss der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal vom 15.12.2023 erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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