Beschlussvorlage - 2024/680

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Vermögensauseinandersetzung mit der Gemeinde Quierschied über das Vermögen des Zweckverbandes Musikschule Sulzbach-/ Fischbachtal wird, vorbehaltlich der Feststellung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal zum 31.12.2023 durch den Gemeinderat Quierschied und des Stadtrates Sulzbach, zugestimmt.

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Sachverhalt

Der Zweckverband Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal wurde zum 31.12.2023 aufgelöst. In der Sitzung der Verbandsversammlung vom 15.12.2023 wurde die einvernehmliche Vermögensauseinandersetzung zwischen der Stadt Sulzbach und der Gemeinde Quierschied beschlossen.

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung ist der geprüfte und durch den Gemeinderat der Gemeinde Quierschied sowie durch den Stadtrat der Stadt Sulzbach/Saar festgestellte Jahresabschluss des Zweckverbandes Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal zum 31.12.2023.

Für das zum 31.12.2023 bilanzierte Sachanlagevermögen erfolgte eine Zeitwertermittlung durch Sachverständige, die Grundlage für die einvernehmliche Vermögensaufteilung für das Sachanlagevermögen darstellt. Der Buchwert des Sachanlagevermögens beträgt zum 31.12.2023 2.651,00 €. Der Zeitwert des Sachanlagevermögens wurde auf 37.757,20 € festgelegt.

Das Sachanlagevermögen, sowie die korrespondierenden Sonderposten, gehen auf die Stadt Sulzbach/Saar über. Die Gemeinde Quierschied erhält hierfür einen Zahlungsausgleich. Dieser bemisst sich nach dem ermittelten Zeitwert, sowie dem sich aus dem Verhältnis der durch die Verbandsmitglieder gezahlten Umlagen im Zeitraum 2009 – 2023 gebildeten und für die Gemeinde Quierschied relevanten Verteilungsschlüssel.

Der danach verbleibende Teil des Vermögens und der Schulden wird unter den Verbandsmitgliedern ebenfalls nach dem Verhältnis der gezahlten Umlagen im Zeitraum 2009 – 2023 mit Zahlungsausgleich aufgeteilt. Die Stadt Sulzbach hat im o.a. Zeitraum Umlagezahlungen i.H.v. 2.973.660,00 € geleistet die Gemeinde Quierschied 2.111.833,00 €. Der Verteilungsschlüssel beträgt demnach 58,47 % Sulzbach / 41,53 % Quierschied.

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Finanz. Auswirkung

Die Stadt Sulzbach hat laut beigefügter Berechnung eine Verbindlichkeit gegenüber der Gemeinde Quierschied aus dem anteileigen Eigenanteil zu Buchwerten in Höhe von 24.219,37 € und eine Verbindlichkeit aus der Übernahme des Anlagevermögens zu Zeitwerten in Höhe von 35.106,20 €. In Summe 59.325,57 €.

 

Die Stadt Sulzbach übernimmt das Vermögen (Anlagevermögen, Forderungen, liquide Mittel) und die Verbindlichkeiten des ehemaligen Zweckverbandes Musikschule in Höhe des festgestellten Jahresabschlusses z. 31.12.2023.

Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind nach aktuellem Stand ausgeglichen. Der Bestand der liquiden Mittel beträgt zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage 57.613,18 €.

Nach Beschluss wird das Bankkonto der Musikschule aufgelöst und fließt, nach Abzug etwaiger Formalaufwendungen, dem Vermögen der Stadt Sulzbach zu. Gleichzeitig wird das sonstige Vermögen in die Bilanz der Stadt eingegliedert.

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