Beschlussvorlage - 2024/685
Grunddaten
- Betreff:
-
Musikschule Sulzbach - Entscheidung über das weitere Vorgehen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Recht und Revision
- Beteiligt:
- Fachbereich II
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtrat
|
Entscheidung
|
|
|
16.05.2024
|
Beschlussvorschlag
- Der Vertreter der Stadt Sulzbach in der Gesellschafterversammlung der Musikschule Sulzbach/Saar gGmbH wird beauftragt, dem Gesellschaftsvertrag der Musikschule Sulzbach/Saar gGmbH entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf zuzustimmen.
- Der Vertreter der Stadt Sulzbach in der Gesellschafterversammlung der Musikschule Sulzbach/Saar gGmbH wird beauftragt, der Bestellung des Schulleiters als Geschäftsführer der gGmbH, sowie dem Geschäftsführervertrag der Musikschule Sulzbach/Saar gGmbH entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf zuzustimmen.
- Dem Abschluss des Mietvertrages über das Musikschulgebäude „Sulzbachtalstraße 126 in 66280 Sulzbach/Saar“ entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf wird zugestimmt.
- Dem Abschluss des Personalgestellungsvertrages zwischen der Stadt Sulzbach/Saar und der Musikschule Sulzbach/Saar gGmbH entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf wird zugestimmt.
- Dem Abschluss des Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen zwischen der Stadt Sulzbach/Saar und der Musikschule Sulzbach/Saar gGmbH entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf wird zugestimmt.
- Die Satzung für die kommunale Musikschule Sulzbach/Saar mit Anlage Schulordnung in der Fassung vom 01.01.2024, die Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Sulzbach/Saar in der Fassung vom 01.01.2024, sowie die Gebührenordnung der Musikschule Sulzbach/Saar in der Fassung vom 01.01.2024 werden mit Aufnahme der Tätigkeit der künftigen Musikschule in der Rechtsform der gGmbH aufgehoben.
- Der Vertreter der Stadt Sulzbach in der Gesellschafterversammlung der Musikschule Sulzbach/Saar gGmbH wird beauftragt, der Schulordnung der Musikschule Sulzbach/Saar gGmbH, sowie der Schulgeldordnung der Musikschule Sulzbach/Saar gGmbH mit Anlagen Schulgeldtarife und Leihentgeltordnung entsprechend den als Anlage beigefügten Entwürfen zuzustimmen.
- Dem Abschluss der Arbeitsverträge (Haustarif) der Musikschule Sulzbach/Saar gGmbH entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf wird zugestimmt.
- Der Gewährung einer Vergütung für die Geschäftsführung der Musikschule Sulzbach/Saar gGmbH wird zugestimmt.
Finanz. Auswirkung
Der städtische Zuschuss wird jährlich im Rahmen der Beratungen zum Wirtschaftsplan der gGmbH und im Rahmen der Haushaltsberatungen der Stadt Sulzbach festgelegt.
Ziel ist es, eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen Stadt und gGmbH zu bilden, so dass unter anderem die Personalgestellung und die Verwaltungskostenerstattungen steuerfrei als Innenumsatz zu beurteilen wären. Die genaue Ausgestaltung wird derzeit durch die beauftragte Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Bei optimaler Ausgestaltung wird derzeit von einem Zuschuss in Höhe von ca. 270.000 € p.a. ausgegangen, siehe TOP 6 der Beschlussfassung des Stadtrates vom 21.03.2024.
Für das Rumpfwirtschaftsjahr 2024 ist, nachdem verlässliche Ergebnisse zur steuerlichen Ausgestaltung vorliegen, ein Wirtschaftsplan zu beraten und zu beschließen.
