Beschlussvorlage - 2024/640

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem im Anhang vorhandenen Entwurf des Kooperationsvertrages zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie wird zugestimmt. Herr Bürgermeister Adam wird ermächtigt den Kooperationsvertrag nach Abstimmung mit allen Beteiligten zu unterzeichnen, um damit die erforderlichen Planungen einzuleiten. 

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Sachverhalt

Bereits am 21.11.2023 wurden die Mitglieder des Bauausschusses darüber informiert, dass es aufgrund des immer schlechter werdenden Zustandes des Bahnhofsgebäudes einen Gesprächstermin mit der Deutschen Bahn, dem Landesdenkmalamt, der Stadt Sulzbach und weiteren Akteuren gab, um die Zukunft des Gebäudes zu besprechen.

Mittlerweile wurden weitere Gespräche mit der Landesentwicklungsgesellschaft Saarland mbH, dem Umweltministerium, der Stadt Sulzbach und der Krankenhausverwaltung, als potenziellen Mieter geführt.

Um die Möglichkeiten, die das Gebäude bietet und die zu erwartenden Kosten und deren Tragbarkeit abzuwägen, ist es von Vorteil eine Machbarkeitsstudie durchzuführen.

Da sich das Gebäude nach wie vor im Privatbesitz befindet, erklärt sich die Landesentwicklungsgesellschaft Saarland mbH dazu bereit, die Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. Die hierfür anfallenden Kosten würden in drei Teile aufgeteilt werden, wobei ein Drittel vom Umweltministerium, ein weiteres Drittel vom Knappschaftsklinikum und das letzte Drittel von der Stadt Sulzbach getragen werden soll.

Der Gesamtbetrag für die Machbarkeitsstudie liegt bei etwa 30.000 €, somit würde die Stadt den Anteil von 10.000 € mitfinanzieren.

Die Bedingungen wurden bereits in einem Kooperationsvertrag, der als Entwurf vorliegt, festgehalten. Die Vorschläge der Verwaltung und seitens der Landesentwicklungsgesellschaft Saarland mbH wurden eingearbeitet und liegen den Beteiligten zur Durchsicht vor. Da jedoch urlaubsbedingt einige Stellen derzeit nicht erreichbar sind, gibt es noch keinen gesamteinheitlichen Abstimmungsentwurf. Der aktuelle Sachstand wird in der Bauausschusssitzung erläutert. 

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Finanz. Auswirkung

Die finanziellen Mittel stehen auf der Kostenstelle 51100200 / 52999000 (100.000 €) für das Haushaltsjahr 2024 bereit.

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