Beschlussvorlage - 2024/671

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Angebot zum Verkauf von 2 städtischen Parzellen an die katholische Kirchengemeinde Sulzbach Allerheiligen wird zugestimmt

 

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Sachverhalt

Die Stadt Sulzbach besitzt neben dem kath. Pfarrhaus folgende beiden Parzellen:

 

Flur 1, Nr. 1946/98; Gebäude- und Freifläche Bahnhofstraße, groß: 189 m² sowie

Flur 1, Nr. 1948/98, Gebäude- und Freifläche Bahnhofstraße, groß: 5 m²

Diese beiden Parzellen dienen für die kath. Kirche als Zugang zu Ihrem Pfarrhaus. Daher ist die kath. Kirchengemeinde Sulzbach mit dem Wunsch des Erwerbs dieser beiden Parzellen an die Stadt Sulzbach herangetreten. Es handelt sich hierbei aufgrund der Lage und Zuschnitt um ein gefangenes Grundstück. Die umschließenden Grundstücke links und rechts der städtischen Parzellen befinden sich im Eigentum der katholischen Kirchengemeinde Sulzbach. Daher könnte in diesem Fall von einer Ausschreibung des Grundstücks zum Höchstgebot abgesehen werden. Auch deshalb, weil die beiden Parzellen als Zugangsweg zum Pfarrhaus dienen. Für die Stadt Sulzbach besteht keine Zuwegungsnotwendigkeit oder ähnliches. Es handelt sich auch nicht um einen Durchgangsweg.

Der offizielle Bodenrichtwert liegt in diesem Bereich bei 100 €/m².

Die Parzelle Nr. 1946/98 ist mit 65 €/m² zu insgesamt 12.285 € und die Parzelle 1948/98 ist mit 35 €/m² zu insgesamt 175 € lt. Auskunft des FB 2 im Anlagevermögen gebucht.

Somit liegt der Angebotspreis zum Verkauf für die beiden Parzellen bei 12.460 €.

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Finanz. Auswirkung

 

Kaufpreiseinnahme, Grundsteuereinnahmen, Entfall der Unterhaltungskosten

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