Beschlussvorlage - 2024/664
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung des Mietvertrages mit der SC Viktoria 1912 Hühnerfeld e.V. um 18 Jahre
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Beteiligt:
- Fachbereich II
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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16.05.2024
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Sachverhalt
Mit dem Mietvertrag vom 23.01.2012 hat die Stadt Sulzbach der SC Viktoria Hühnerfeld e.V. die rot gekennzeichnete Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Sulzbach/Saar, Flur 10, Parz.-Nr. 34/258 kostenfrei überlassen. Die Fläche wird als Sportanlage genutzt. Der obere Sportplatz (Kunstrasenplatz, im beigefügten Lageplan blau markiert) befindet sich im Eigentum der Stadt Sulzbach. Den unteren Sportplatz (Rasenplatz) hat die Stadt Sulzbach vom Saarland unbefristet gepachtet. Sollte der Pachtvertrag zwischen der Stadt Sulzbach und dem Saarland jemals aufgelöst werden, so fällt der untere Teil der Sportanlage (Rasenplatz) aus diesem Mietvertrag heraus. Das Mietverhältnis der restlichen Sportanlage (oberer Sportplatz, blaue Markierung) bleibt dadurch unberührt. Der Vertrag läuft aktuell bis zum 31.01.2042.
Der Vorstand des SC Viktoria Hühnerfeld ist nun mit der Bitte einer Vertragsverlängerung um 18 Jahre bis zum 31.12.2060 an die Stadt Sulzbach herangetreten. Der Wunsch nach einer Verlängerung ergibt sich aus der Tatsache, dass der Verein beabsichtigt, kurz- und mittelfristig diverse Investitionen vorzunehmen. Im Einzelnen wären dies folgende:
- Umrüstung der vorhandenen Flutlichtanlage auf LED-Technik
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Erneuerung der Heizung
- Erneuerung des Kunstrasens
Zur Finanzierung dieser Maßnahmen sollen Fördergelder der Sportplanungskommission; ZUG Zukunft Umwelt Gesellschaft, KFW Kreditanstalt für Wiederaufbau und aus dem Klimafonds der UEFA zum Einsatz gelangen. Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern ist jedoch, dass ein Miet-/Pachtvertrag für die Sportanlage mit einer Restlaufzeit von 30 Jahren besteht, sofern das Sportgelände nicht im Eigentum des Vereins steht.
Aktuell soll die Umrüstung der Flutlichtanlage in LED-Technik angegangen werden. Die Kosten hierfür werden mit 30.000 € veranschlagt. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
- 15.000 € Sportplanungskommission
- 7.000 € ZUG
- 8.000 € Eigene Mittel
Bislang wurden vom Verein lediglich Voranfragen gestellt. Für eine offizielle Antragstellung müssen die Fördervoraussetzungen erfüllt werden, u. a. die Vorlage des Miet-/Pachtvertrages mit einer Restlaufzeit von 30 Jahren.
Die Verwaltung begrüßt die Verlängerung des Mietvertrages, um dem Verein den Zugang zu Fördergeldern für zukünftige Investitionen in die Sportanlage zu ermöglichen, dies auch im Hinblick auf enorme Energieeinsparungen für den Verein durch den Einbau einer neuen Flutlichtanlage und weitere sinnvolle Erneuerungsmaßnahmen.
