Beschlussvorlage - 2021/462-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Übernahme durch die Sitzkommune, des durch die Mehrkosten der Maßnahme entstandenen, zusätzlichen Zuwendungsbetrages in Höhe von 7.080,75 Euro, wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Im Rahmen der Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie wurde u.a. das Förderprogramm „Fünftes Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung – Richtlinie II“ aufgelegt, um im Bereich der Betreuung von Kindern bis sechs Jahre dringend notwendige Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, aber auch Aus- und Umbaumaßnahmen an den Gebäuden zu fördern. Es handelte sich dabei um ein kurzfristiges Sofortprogramm, nach dem die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken, als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, ermächtigt werden, die ihnen zugewiesenen Bundesmittel für konkrete Maßnahmen an Maßnahmenträger weiter zu bewilligen.

In Sulzbach sollte mit diesen Mitteln der Krippenplatzausbau und die Umwandlung von Regel- in Ganztagesplätze in der katholischen Kita St. Marien gefördert werden.

 

Die maximale Fördersumme für die Schaffung von 6 Krippenplätzen und Infrastruktur für 37 Ganztagesplätze in dieser Kita wurde auf 141.892,22 Euro festgelegt. Der Bundesanteil der Förderung betrug 90% der zuwendungsfähigen Kosten (bewilligt durch den Regionalverband Saarbrücken), 10% trägt die Sitzkommune, d.h. die Träger der Einrichtungen hatten hier keinen Eigenanteil bereitzustellen.

Der Ausschuss für Finanzen und allgemeine Angelegenheiten der Stadt Sulzbach/Saar beschloss in seiner Sitzung vom 16.03.2021 (Vorlage Nr. 2021/462), die vorgeschlagene Maßnahme mit dem maximalen Förderbetrag (14.189,22 Euro) zu unterstützen. Durch Bescheid vom 15.06.2021 wurde dieser Betrag dem Träger (Katholische Kirchengemeinde Allerheiligen Sulzbach) bewilligt.

Bereits während der Bauphase wurden vom Träger der Maßnahme beim Regionalverband Saarbrücken Mehrkosten angezeigt. Bei der Prüfung des beim Regionalverband Saarbrücken vorgelegten Verwendungsnachweises, wurde zum Abschluss der Maßnahme dann festgestellt, dass tatsächlich höhere Kosten entstanden sind. Die Mehrkosten wurden als unabweisbar anerkannt. Es erfolgte eine Neufestsetzung, auf der Grundlage der im Verwendungsnachweis und den eingereichten Abrechnungsunterlagen nachgewiesenen Gesamtkosten, in Höhe von 212.699,65 Euro.

Mit Bescheid vom 17.04.2024 wurde durch den Regionalverband Saarbrücken eine Zuwendung in Höhe von 90% der anerkannten Gesamtausgaben, demzufolge 191.429,68 Euro (90% von 212.699,65 Euro) anerkannt.

Die 10%-ige Zuwendung der Sitzkommune beträgt demnach auf Grundlage der nachgewiesenen Mehrkosten 21.269,97 Euro. Dieser Förderbetrag übersteigt den in 2021 beschlossenen und im Bescheid vom 15.06.2021 bewilligten Förderbetrag um 7.080,75 Euro.

Die Verwaltung empfiehlt die Übernahme des durch die Mehrkosten entstandenen zusätzlichen Zuwendungsbetrages.

 

Die Durchführung der Maßnahme wurde in 2021 zur Verbesserung der Kinderbetreuungssituation in Sulzbach sowohl vom Planungsträger als auch der Sitzkommune vorgeschlagen. Die entstandenen Mehrkosten wurden durch den Träger im Verwendungsnachweis hinreichend dargelegt und durch den Regionalverband Saarbrücken geprüft und als unabweisbar anerkannt. Rückblickend ist unbestreitbar, dass die Baukosten während des Betrachtungszeitraums ständig stiegen und so die anfangs vorgelegte Kalkulation nicht mehr aussagekräftig war. Auch wurden die Mehrkosten während der Bauphase stets rechtzeitig angezeigt.

Der Träger der Kita, hatte der Durchführung der Maßnahme in 2021 in der Annahme zugestimmt, dass 90% der Gesamtkosten über Bundesmittel und 10% über Mittel der Kommune geleistet werden und somit keine Eigenmittel hierfür bereitgestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

Zur Finanzierung stehen die benötigten Mittel über die Kostenstelle 36100110/13001 (Sanierungsmaßnahmen f. Kitas freie Träger) im Haushalt 2024 zur Verfügung.

 

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