Beschlussvorlage - 2024/745

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss des Integrierten Klimaschutzkonzepts sowie die Einrichtung eines Klimaschutz-Controllings zur Erfolgskontrolle, um die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der finanziellen kommunalen Möglichkeiten sowie unter Aspekten der Wirtschaftlichkeit voranzutreiben.

 

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Sachverhalt

Der Projektträger Z-U-G hat die Prüfung des Förderantrags: „KSI: Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement zur Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes in der Stadt Sulzbach“ fast abgeschlossen. Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass das Konzept zwar durch den Ratsbeschluss vom 09.02.2023 beschlossen ist, jedoch die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs sowie des Controllingkonzepts nicht eindeutig im Beschluss festgehalten sind. Im Konzept ist die Umsetzung zwar explizit enthalten, jedoch wurde seitens des Projektträgers um einen eindeutigen Beschlusstext gebeten.

Im Konzept ist die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs in Kapitel 6.1 Leitbild der Kommune im Klimaschutz festgehalten. Diese findet sich im Unterpunkt „Wille zur Umsetzung der im Maßnahmenkatalog enthaltenen Maßnahmen“ auf Seite 64 wieder. Die Methodik des Controllingkonzepts wird in Kapitel 9 (Controllingkonzept) erläutert. Investive Maßnahmen werden nur nach einer individuellen Prüfung der in Kapitel 9.4 Controlling der Wirtschaftlichkeit beschriebenen Methoden durchgeführt. Weisen Maßnahmen einen negativen Return on Invest (ROI) auf, werden diese in der Projektselektion aussortiert. Einzige Ausnahme bilden hier Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Die Höhe der für die Maßnahmenumsetzung bereitgestellten Mittel wird nur durch den Stadtrat festgelegt.

In der Praxis wurden diese Methoden bereits verwendet. Für die Fortschreibung der Energie- und Treibhausgasbilanz wurde die Software des Klimaschutzplaners beschafft. Vergleiche: Handlungsfeld 1-Strukturen für den Klimaschutz: Maßnahme 1: Beschaffen eines Tools für eine zukünftige Fortschreibung der Energie- und Treibhausgasbilanz.

Das Rathausdach wird mit einer Photovoltaikanlage belegt. Vergleiche: Handlungsfeld 3- Energieeffizienz und erneuerbare Energien: Maßnahmennummer: 1 Belegung kommunaler Flächen mit PV.
Angebot und Beschluss des Rates zur Realisierung liegen vor und liegen zur Unterschrift für die Beauftragung bereit.

Hingegen wird die Maßnahme eines Solarcarports zurzeit nicht weiterverfolgt, da der ROI unter dem einer standardmäßigen Aufdachanlage liegt.

Vergleiche: Handlungsfeld 3- Energieeffizienz und erneuerbare Energien: Maßnahmennummer: 2: Solarcarport

Der ursprüngliche Beschluss sowie das Konzept wurden vollständigkeitshalber als Anlage beigefügt.

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