Beschlussvorlage - 2024/757
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 71.1 „Erweiterung Gewerbegebiet TÜV-Areal“; hier: Frühzeitige Beteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen und Planung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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26.09.2024
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Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des nun vorliegenden Vorentwurfes vorzubereiten und durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des nun vorliegenden Vorentwurfes vorzubereiten und durchzuführen.
Sachverhalt
Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71.1 "Erweiterung Gewerbegebiet TÜV-Areal" wurde in der Stadtratssitzung am 03.09.2020 beschlossen. Planungsabsicht der Stadt ist die Erweiterung des bestehenden TÜV-Areals um insbesondere bestehenden Gewerbebetrieben eine Erweiterungsoption zu geben. Insgesamt können unter Ausnutzung der Fläche 3 bis 4 neue Gewerbebauplätze geschaffen werden.
Verfahren:
Nachdem der Vorentwurf sowie ein Artenschutzgutachten erstellt wurde, erfolgt nun in einem weiteren Schritt nach entsprechender Veröffentlichung in der Sulzbacher Umschau die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat die Chance sich nun zur Planung schriftlich oder mündlich zu äußern. Sofern Aufgabenbereiche von Behörden (z.B. Ministerium des Inneren, Regionalverband) und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (z.B. Versorgungsunternehmen) durch die Planung berührt werden, werden diese informiert und zu einer Stellungnahme aufgefordert. Dies gilt auch für die angrenzenden Nachbargemeinden. Die Beteiligung dauert in der Regel einen Monat.
Nach Abschluss dieser Beteiligungsphase werden alle eingegangenen Äußerungen geprüft und ggf. in der weiteren Planung berücksichtigt.
