Beschlussvorlage - 2024/760
Grunddaten
- Betreff:
-
Kooperationsvertrag mit der Deutschen Glasfaser
Wholesale GmbH zur Beschleunigung des
Glasfaserleitungsausbaus - Kooperationsvertrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Zukunftsmaßnahmen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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26.09.2024
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Sachverhalt
Die Deutsche Glasfaser, bzw. inexio als Teil der Unternehmensgruppe, beabsichtigt, im Saarland den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in der Ausbauvariante FttH (Fibre to the Home) eigenwirtschaftlich voranzutreiben. Dies soll im Interesse der optimalen Gestaltung der Planungs- und Bauphasen in enger Abstimmung mit der jeweils betroffenen Stadt/Gemeinde erfolgen, geregelt in entsprechenden Kooperationsverträgen.
In diesem Zusammenhang hatte die Deutsche Glasfaser der Geschäftsstelle des SSGT den als Anlage 1 beigefügten, im Wesentlichen bundesweit einheitlich verwendeten, Muster-Kooperationsvertrag vorgelegt, und um eine entsprechende Empfehlung an die Mitgliedsverwaltungen gebeten. Weitestgehend inhaltsgleiche Vereinbarungen wurden bereits mit kommunalen Spitzenverbänden in anderen Bundesländern wie z.B. Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen abgestimmt.
Die Deutsche Glasfaser hat im öffentlichen Teil des Ausschusses für Umwelt und Verkehr bereits den Umfang ihrer Planung für den eigenwirtschaftlichen Ausbau definiert. Letztlich hängt der Umfang des Ausbaus aber auch von der Akzeptanz in der Bevölkerung ab. Es sollten mindestens ca. 33% der Adressen einen Breitbandanschluss beantragen.
Da theoretisch alle Haushalte innerhalb der Sulzbacher Gemarkung mit einem Breitbandanschluss versorgt werden müssen, obliegt es der Stadt selbst, die „Lücken“ auf eigene Kosten zu schließen. Zur Zeit wird jede dieser Adressen zu 50% vom Bund, zu 40% vom Land und eventuell zzgl. Effizienzbonus von 2,5% gefördert.
Im Idealfall müsste die Stadt dann 7,5% der Kosten selbst tragen.
Der Bund hat angekündigt, das Volumen der Gigabitförderung bundesweit massiv zurückzufahren und insbesondere im kommenden Jahr nur 1 Mrd. Euro statt wie bislang 3 Mrd. Euro für Neubewilligungen bereitzustellen. Insofern kann nicht ausgeschlossen werden, dass im kommenden Jahr möglicherweise nicht mehr alle saarländischen Projekte vom Bund bewilligt werden.
Zum anderen hat das Breitbandbüro Saar darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Deutsche Glasfaser im laufenden Markterkundungsverfahren eine Ausbaumeldung abgeben wird, sofern die Stadt Sulzbach rechtzeitig einen Kooperationsvertrag mit dem Unternehmen schließt. Hieraus ergibt sich die Chance, auch in diesem Jahr den Effizienzbonus des Landes zu erhalten. Allerdings ist Stichtag zur Einreichung des Förderantrages mit unterzeichnetem Kooperationsvertrag bereits am 30.09.2024.
Die Dokumente sind vorbereitet und werden, nach positiver Beschlusslage des Rates, unterschrieben und rechtzeitig auf der Förderplattform des Bundes eingestellt.
Der saarländische Städte- und Gemeindetag hat aus Sicht der Präsidiumsmitglieder keine rechtlichen Bedenken, seitens der einzelnen Städte und Gemeinden mit der Deutschen Glasfaser den vorgelegten Kooperationsvertrag abzuschließen.
Bei positiver Beschlusslage und erfolgreichem Vermarktungsverfahren ist von Seiten der Stadt angedacht, die Durchführung dieses baulichen Großprojektes nicht nur über die Tiefbauabteilung des Bauamtes zu steuern, sondern, ähnlich wie in anderen Kommunen, eine Drittfirma zur Durchführung einzuschalten. Dies soll für die Stadt Sulzbach die KDI GmbH werden, sodass die Wertschöpfung innerhalb des “ Konzern Stadt” verbleibt.
