Beschlussvorlage - 2024/768

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Nutzungsordnung für Feuerwehrgerätehäuser der Stadt Sulzbach/Saar wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Die Stadt Sulzbach/Saar errichtet und unterhält im Rahmen des Brandschutzes die für die Feuerwehr notwendigen Bauten gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 1 SBKG (Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz). Die Feuerwehrgerätehäuser dienen damit vorrangig der Erfüllung der nach dem SBKG vorgesehenen Aufgaben und sind grundsätzlich nur für Feuerwehrzwecke gestattet.

Da die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit einen herausragenden Dienst für die Sicherheit unserer Stadt und für das Wohl der Allgemeinheit leisten, möchte die Stadt Sulzbach/Saar auch eine anderweitige Nutzung der Gerätehäuser, insbesondere für die Förderung und Pflege der Kameradschaft, für sonstige gemeinnützige, jugendfördernde, politische Zwecke, und darüber hinaus auch für die Abhaltung von Privatveranstaltungen ermöglichen. Hierdurch soll das Ehrenamt gewürdigt und attraktiv gestaltet werden.

Neben den Feuerwehrangehörigen selbst sollen auch die direkten Angehörigen der Mitglieder die Möglichkeit erhalten, die Feuerwehrgerätehäuser für private Veranstaltungen nutzen zu können. Denn auch die engsten Angehörigen sind durch die ehrenvolle Aufopferungsbereitschaft der Feuerwehrmänner und –frauen betroffen und nehmen Einschränkungen in ihrem Privatleben in Kauf.

Die Nutzungsordnung soll in diesem Rahmen eine ordnungsgemäße Nutzung der Gerätehäuser gewährleisten und stellt hierfür Regelungen sowie Rechte und Pflichten der Nutzer/-innen auf. Sie wurde gemeinsam mit der Wehr- und Löschbezirksführung abgestimmt.

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