Beschlussvorlage - 2024/788

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird über die Vereinsförderung 2024 beschlossen.

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Sachverhalt

In der Position „Vereinsförderung“ stehen insgesamt 50.000 € zur Verfügung. Gemäß Beschluss des Stadtrats vom 08.12.2022 werden die Hallennutzungsgebühren mit der Vereinsförderung verrechnet, sodass die Vereine hierdurch bereits gefördert werden. Entsprechend steht dem Stadtrat zur weiteren Verteilung eine Summe i.H.v. 31.672,42 € zur Verfügung. Diese ergibt sich auf Grundlage der Rechnungsbeträge der Hallennutzungsgebühr des 1. Halbjahres 2024 sowie des 2. Halbjahres 2023.

Bis zum 30.08.2024 konnten Vereine Anträge auf Vereinsförderung stellen. Es wurden insgesamt 32 Anträge gestellt, davon 17 Projektanträge.

Ein Antrag kann nicht berücksichtigt werden, da es sich gemäß den Förderrichtlinien nicht um einen Verein handelt.

Vereinsmanager Florian Kern hat gemeinsam mit der Stadtverwaltung die weiteren Anträge gemäß den Förderkriterien Grundförderung (25 %), Jugendarbeit (15 %), Mitgliederzahl (15 %), Städtisches Engagement (15 %) und Eigene Anlage (15 %) vorab geprüft.

Um das städtische Engagement zu bewerten, wurde ein Punktesystem zugrunde gelegt:
1 Punkt für „einfaches Mitmachen“ ohne eigenständige Leistung
2 Punkte für eigene Leistungen / eigene Veranstaltungen in Kooperation
3 Punkte für federführende Organisation oder hohen Aufwand
4 Punkte für ein gesamtes Wochenende

Die Einzelanträge der Sulzbacher Vereine sowie die vorgeschlagene Verteilung der oben genannten Kriterien sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

Bezüglich der Projektförderung (15 %) berät und beschließt der Stadtrat über die einzelnen Anträge. Eine separate Auflistung ist der Vorlage ebenfalls als Anlage beigefügt.

Die Stadtverwaltung spricht sich dafür aus, bei den zukünftigen Projektanträgen spezifische Angaben von den Vereinen einzufordern, wie zum Beispiel die Projektdauer, eine Projektskizze und einen Finanzierungsplan.

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Finanz. Auswirkung

Die Mittel zur Vereinsförderung stehen im Haushalt auf dem Titel 42100100/53180100 zur Verfügung.

 

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