Beschlussvorlage - 2024/819
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarung über die Sicherstellung der Löschwasserversorgung in der Stadt Sulzbach
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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04.12.2024
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Sachverhalt
Der Stadt obliegt gemäß § 3 Abs. 4 Ziffer 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) die Verpflichtung als Selbstverwaltungsaufgabe, eine dem örtlichen Bedarf entsprechende Löschwasserversorgung sicherzustellen.
Am 22.11.2022 schlossen die Stadt und die Stadtwerke Sulzbach GmbH einen Konzessionsvertrag Wasser mit einer Laufzeit von 40 Jahren ab. Dieser Vertrag berechtigt und verpflichtet die Stadtwerke, die öffentliche Wasserversorgung über ein leitungsgebundenes Netz in den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt sicherzustellen. Der Konzessionsvertrag sieht darüber hinaus vor, dass die Parteien eine separate Vereinbarung zur Löschwasserversorgung abschließen.
In der als Anlage beigefügten Löschwasservereinbarung wurde festgelegt, dass die Stadt eine Löschwasserbedarfsanalyse für das gesamte Stadtgebiet erstellen muss. Diese Analyse wird anschließend an die Stadtwerke übergeben.
Zur Erstellung der Bedarfsanalyse ist die Beauftragung einer Fachfirma erforderlich.
